FischkoppStuttgart
Sie haben das Recht auf kaution. Der VM darf einen TEIL behalten, um ggf Nebenkostenabrechnungen abzuwarten.
Sollten aber ALLE Ansprüche erlöschen sein, z.B. Schäden der Wohnung (sie haben renoviert), Nebekosten, muss der VM unverzüglich die Kaution zurückzahlen!
Mahnen sie den VM SCHRIFTLICH ab.
Sollte der VM auf die letzte Mahnung nicht reagieren, Anwalt.
Gast
Hallo,
uns beschäftigt gerade ein ähnliches Problem, unser Vermieter hat noch eine Restkaution (200 Euro) einbehalten zwecks evtl. Nebenkostennachzahlung. Wie lange darf er diese einbehalten bzw. bis wann hat er die Endabrechnung vorzulegen?
Wir sind vor genau einem Jahr (!) ausgezogen und haben das Geld immer noch nicht zurückbekommen.
MfG,
Gloria
MiZschie
Soweit mir bekannt, darf ein Vermieter die Kaution bis zu einem halben Jahr nach Auszug noch einbehalten, auch wenn alle Nebenkostenabrechnungen beglichen sind. Wenn der Vermieter die Kaution früher auszahlt, dann leigt das im Ermessen des Vermieters. Aber rechtens ist es, wenn er die Kaution 1/2 Jahr noch einbehält.
FischkoppStuttgart
Der Abrechnungszyklus ist bei Ihnen vorbei.
Fordern sie Ihrer VM schriftlich auf, das er die Restkaution innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen soll.