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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen mit den Gesetzestexten klarzu kommen. Folgende Situation. Wir haben ein EFH gemietet. Mittlerweile haben sich erhebliche Mängel herausgestellt: Schimmel, stehndes Wasser in den Wänden, ca. 1cm dicke Spalten beim geschlossenen Fenster. Auf mündliche Aufforderung zur Beseitigung, sagte der Vermieter, er habe kein Geld, das seien Lapalien, vielleicht im Sommer. Desweiteren ist er immer noch hier bei unserer Adresse gemeldet, wohnt aber sändig im Ausland. er begründet dies damit, dass er sonst hier in Deutschland seine Rente nicht mehr bekomme. Ich möchte das alles nicht mitmachen, zumal ich eine absolut überteuerten Mietzins akzeptiert habe. Habe ich das Recht zu einer FRISTLOSEN Küdigung??? Denn ich möchte mich nicht strafbar machen, weil ich Mitwisser bin. Kann mir bitte jemand helfen
Verzweifelter Gruss
Stichwörter: küdigung + wohnsitz + doppelter + fristlose

3 Kommentare zu „doppelter Wohnsitz, fristlose Küdigung?”

Susanne Experte!

Stimmt, an der Betrugsabsicht des Vermieters muss man sich als Mieter nicht beteiligen. Da das nun sicher mehr als eine Ordnungswidrigkeit ist, kannst Du Dich mal bei der Polizei beraten lassen.
Aufgrund der Mängel steht Dir sicher eine Mietminderung zu. Ich denke nicht, dass die Mängel eine fristlose Kündigung begründen können, aber Du hast doch ein gutes Druckmittel gegen den Vermieter.... <!-- s  <img src= ops:' class='' /> --><!-- s  <img src= ops:' class='' /> -->

BlackBlueLine

Danke für Deinen Rat. Ich habe eigentlich nicht die Absicht, jemanden anzuzeigen. Er muss selber wissen, was er tut. Ich möchte da einfach nur nicht hineingezogen werden, und da zudem noch ganz viele Kleinigkeiten dazukommen, ist mir das mittlerweile einfach zuviel des Guten. Ich möchte das Mietverhältnis beenden und nicht darum kämpfen. Mich interessiert eben, ob ich dies auf Grund der Gesetzeswidrigkeiten schnellstmöglich machen darf oder eben, ob ich die gesetzliche Küdigungsfrist einhalten muss.

Gruss

Susanne Experte!

Ich sehe keinen Grund für eine fristlose Kündigung.

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