Susanne
Stimmt, an der Betrugsabsicht des Vermieters muss man sich als Mieter nicht beteiligen. Da das nun sicher mehr als eine Ordnungswidrigkeit ist, kannst Du Dich mal bei der Polizei beraten lassen.
Aufgrund der Mängel steht Dir sicher eine Mietminderung zu. Ich denke nicht, dass die Mängel eine fristlose Kündigung begründen können, aber Du hast doch ein gutes Druckmittel gegen den Vermieter.... <!-- s ops:' class='' /> --><!-- s ops:' class='' /> -->
BlackBlueLine
Danke für Deinen Rat. Ich habe eigentlich nicht die Absicht, jemanden anzuzeigen. Er muss selber wissen, was er tut. Ich möchte da einfach nur nicht hineingezogen werden, und da zudem noch ganz viele Kleinigkeiten dazukommen, ist mir das mittlerweile einfach zuviel des Guten. Ich möchte das Mietverhältnis beenden und nicht darum kämpfen. Mich interessiert eben, ob ich dies auf Grund der Gesetzeswidrigkeiten schnellstmöglich machen darf oder eben, ob ich die gesetzliche Küdigungsfrist einhalten muss.
Gruss
Susanne
Ich sehe keinen Grund für eine fristlose Kündigung.