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Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung trotz Nutzungsänderung
Geben die Eltern einer fünfköpfigen Familie bei der Eigenbedarfskündigung einer von drei kleinen Wohnungen in einem Haus als Grund an, dass sie alle drei Wohnungen in diesem Haus für ihre Familie benötigen und legen sie dabei im Kündigungsschreiben gleichzeitig dar, wie sie die drei Wohnungen im Einzelnen auf Eltern und Kinder aufteilen wollen, so entfällt der geltend gemachte Eigenbedarf nicht dadurch, dass die Eltern und die Kinder später zwar weiterhin alle Wohnungen im Haus für die Familie nutzen, die Wohnungen aber anders als vorgesehen untereinander aufgeteilt haben.
Urteil des OLG Köln vom 10.03.2003
16 U 72/02
OLGR Köln 2003, 164