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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
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Meine Mutter ist vor ein paar Jahren in eine Anlage für betreutes Wohnen eingezogen. Seit einiger Zeit wurde diese Zweckbindung der Mieterschaft jedoch aufgegeben und es ist jetzt eine gemischte Mieterschaft darin.
Meine Mutter ist nun krankheitsbedingt pflegebedürftig. Dies leistet die Anlage nicht. Kann ich fristlos kündigen wegen Nichterfüllung des Mietvertrages?

Vielen Dank für Tipps!
Reiner
Stichwörter: fristlose + grund + kündigung

1 Kommentar zu „Grund für fristlose Kündigung?”

Gast Experte!

Hi,

hört sich so an, ob sich die Bedingungen im Mietvertrag geändert haben, ist aber wohl eine etwas kompl Sache.

Ich würde mal sagen ja, da der Vermieter den Mietvertrag nicht mehr erfüllen kann - vielleicht nicht mehr will - deine Mutter aber darauf angewiesen ist (Pflege usw.) lieget auch noch ein Härtefall vor.

Bei so einer Sache würd ich auf jedenfall einen Rechtsanwalt (wenn Rechtsschutzversichert) oder einen Mieterverein http://www.mieterbund http://www.mieterbund.de <!-- w --> einschalten, da der Sachverhalt schön kompl. werden kann, wenn der Vermieter der Fristlosen kündigung nicht ohne weiteres zustimmt.

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