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tedrick hat diese Frage gestellt
Hallo,

konnte die Miete seit 3 Monaten nicht mehr bezahlen und morgen werde ich die eidestatliche Versicherung unterschreiben.
Wie läuft es nun weiter?
Mir ist der Auszug bewusst, nun wann wäre dieser der Fall? Wie lange geben die mir Zeit?
Und muss ich nach dem Unterschreiben der eidestatlichen Versicherung immernoch die Forderung an die Vermieterin zahlen?

Bitte um baldige Rückmeldung, bin echt am verzweifeln!

Gruß
Denis

7 Kommentare zu „Eidedesstatliche Versicherung, Wann Auszug?”

Susanne Experte! 01.12.2008 21:44

Hallo Denis, Du solltest echt zum Amt gehen, damit Deine Miete bezahlt wird. Nur weil Du die eidesstattliche Versicherung abgelegt hast heisst das ja nicht, dass Du von den Forderungen befreit bist.
Zahlst Du keine Miete, bekommst Du die fristlose Kündigung. Ziehst Du nicht aus, klagt der VM auf Räumung. Insgesamt können die Kosten (Gericht, Anwalt, Räumung) bis zu 10 TSD ? kosten, die aufgelaufenen Mieten kommen dann noch dazu. Diese Forderungen kann der VM dann über einer Titel 30 Jahre gegen Dich geltend machen!

tedrick 01.12.2008 21:46

Ja verstehe.
Aber meinst du das Amt bezahlt für diese Forderung. Ich denke das keiner für die offene Forderung aufkommen wird?Es handelt sich derzeit um 2100?.
Was meinst du?

Susanne Experte! 01.12.2008 21:52

Keine Ahnung, die werden Dir schon sagen, was zu machen ist. Wie gesagt, mit einem gerichtlichen Titel hast Du die Schulden die nächsten 30 Jahre!!!

tedrick 01.12.2008 21:55

Also werden morgen ist mal unterschreiben und mal schauen was der werte mann sagt.
aber was denkst du wann ich ausziehen muss?
gibt da gesetztliche richtlinien?

Susanne Experte! 01.12.2008 22:01

Der VM hat die Möglichkeit, bei der Höhe von 2 ausgebliebenen Monatsmieten die fristlose Kündigung auszusprechen. Fristlos heisst dass auch fristlos, wenn Du Glück hast sind das dann mehr als 5 Tage. Kommt aber auf den Vermieter an- wenn Deiner den Winter auf den Kanaren verbringt, merkt er erst viel später, dass Du keine Miete zahlst. Du darfst auf keinen Fall weitere Mieten noch auflaufen lassen, so nach dem Motto: Wenn der es nicht merkt....

tedrick 01.12.2008 22:03

Aber wenn man es nicht kann oder halt nur ein Teil kann es doch nicht sein das man auf die Straße geht. Wir sind hier immerhin noch in Deutschland und bis jetzt ist noch keiner auf die Straße geschmießen worden. Also da muss es eine frist geben bis ich ne Wohnung finde. 5 Tage sind ein Scherz und unmöglich zu schaffen!!

Susanne Experte! 01.12.2008 22:08

Na, Du hast doch die Kündigung noch gar nicht. Mietzahlung ist die erste Pflicht des Mieters und auch wenn man klamm ist sollte man sich zuerst darum kümmern, dass man die Miete zahlen kann, das sagt Dir auch jeder Schuldnerberater!!! Und genau aus dem Grund,weil man sonst auf der Straße steht!
"Aber wenn man es nicht kann" steht für mich völlig ausser Frage. Was hast Du denn gemacht???
Dass jmd. unverschuldet seine Arbeite verliert kann ich ja verstehen, aber dann bekommt man zumindest Arbeitslosengeld.

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