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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo eine Frage ich habe gestern per Einschreiben einen Brief VOm Amtsgericht Mayen bekommen in diesen Brief wird mir mitgeteilt das es sich um die betriebskostenabrechung vom 2002 Handelt.
Ich werde in diesem Brief aufgefordert eine Nachzahlung
in Höhe Vom 17,09 zu leisten Plus Entstandenen Mahnkosten einen Gesamtbetrag vom 50,09 die entstehen durch

Betriebskostennachzahlung in höhe vom 17,09€
Kosten wie nebenstehend in höhe vom 20,00€
Mahnkosten in höhe vom 10,00€
Bankrücklastkosten in höhe vom 3,00€
also ein gesamtbetrag vom 50,09€


Die betriebskosten seien Aus dem Jahr 2002 abgerechnet am 24.10.2003
Da ich aber bis heute keinerlei Wissen über diese Nachzahlung hatte und ich nur 4 wochen in dieser wohung dieses Vermieters gewohnt habe danach wieer aus dieser wohung ausgezogen bin mit einerhaltung meiner 3 monats kündigung fristund cih auch nach dieser wohung wieder 2 Wohungnen des Vermieters Bewohnt hatte und ich auch bereits 2 Weitere Betriebskostenabrechungen bekommen hatte vom diesem Vermieters für die Anderen beiden Wohungnen.
Nach Telefonischer Nachfrage warum Jetzt Erst Rund 4 Jahre Später Einen Abrechung gekommen sei Sagte mann mir Es Seinen bereits mehere Briefe an mich rausgesendet wurden aber leider ist bei mir Nie ein Brief angekommen und bei 2 Maligen vorsprechen bei der Wohnungsvergabe mir auch nie etwas über einen Offen Betrag Gesagt wurde würde ich gerne wissen ob dieses Rechtsmäßig ist wenn der Vermieter eine Abrechung aus 2002 erstellt 24.10.2003 und Jetzt 3 Jahre Später Janunar 2006 fordert danke

Sabrina
Stichwörter: betriebskostenabrechung

0 Kommentare zu „Betriebskostenabrechung vom 2002 !!!!!!”

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