Forseti 21.01.2012 13:30
Zurzeit beträgt Ihre Kündigungsfrist 3 Monate, wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet. Bei über 5jähriger Mietzeit sind es dann 6 Monate.
Ein Recht davon abzuleiten, weil das eigene Haus noch nicht bezugsfertig ist, gibt es nicht.