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Mietvertrag: Dokumentation einer falschen Miethöhe kann Vertrag nichtig machen
Wird im Mietvertrag eine wesentlich geringere Miete dokumentiert, als sie in einer mündlichen Nebenabrede tatsächlich vereinbart wurde, kann der gesamte Mietvertrag nichtig sein.
Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) im Rechtsstreit von Mieter und Vermieter eines gewerblichen Mietobjekts hin, die eine entsprechende Vereinbarung getroffen hatten, um den Großteil der Miete an der Steuer vorbei zu schleusen. Der BGH entschied, dass am Einzelfall zu entscheiden sei, ob eine Nichtigkeit des gesamten Vertrages wegen Sittenwidrigkeit vorliege. Es müsse der Hauptzweck geprüft werden, den die Parteien mit dem Vertrag anstreben wollten. Liege der Hauptzweck in der Steuerhinterziehung, sei der Vertrag nichtig. Hätten die Parteien den Vertrag auch ohne die steuerlichen Absprachen zu denselben Bedingungen, insbesondere zu derselben Miete, abgeschlossen, wäre der Hauptzweck die Vermietung des Mietobjekts gewesen. In diesem Fall könne der Mietvertrag aufrecht erhalten bleiben (BGH, XII ZR 74/01).