forsetis 27.02.2014 15:40
""Reicht es, wenn ich meine Kündigung an die Hausverwaltung schicke? ""
Die Kündigung muss der Vermieter erhalten. Verlangen Sie schriftlich die Adresse des Vermieters und wenn Sie die nicht bekommen, dann die Kündigung an die Hausverwaltung mit Weiterleitung an den Vermieter.