forsetis 29.10.2012 18:14
Jetzt meine Fragen:
1. Muss ich die Wohnung malern ( habe knallige Farben ) Ja, knallige Farben können als Sachbeschädigung gelten, neutrale Pastellfarben wären eine Lösung.
2. Muss ich Dübellöcher verschließen Das sollte man auf jeden Fall machen. Besonders da, wo auch neu gestrichen wird.
3. Muss ich den Teppichboden erstetzen ( sind Farbflecken drauf ) Wenn es die knallige Wandfarbe ist, dann müsste der Zeitwert des TEBO ersetzt werden.
4. Muss ich Heizkörper usw. streichen Hängt davon ab, ob Farbe beschädigt ist
leakso 30.10.2012 17:46
Puh, kommt da nicht demnächst wieder eine Mietrechtsreform? Vielleicht ändert sich da was. Hier gibt es eine Seite dazu: www.mietrecht-reform.de
mono 31.10.2012 07:19
Die anstehende Mietrechtsreform wird daran nichts ändern !