Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Katonga hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. In dieser Wohnung wohnt zur Zeit noch ein Mieter, der zwar seine Miete nicht bezahlt und auch schon im November eine fristlose Kündigung bekommen hat, aber sich hartnäckig weigert, aus der Wohnung auszuziehen. Noch vor ein paar Wochen hat er dem Vermieter schriftlich bestätigt, dass er bis spätestens Ende Januar ausgezogen sein wird. Trotzdem tut sich nichts und unseren Mietvertrag der alten Wohnung haben wir zum Ende Februar gekündigt.

Haben wir als Nachmieter irgendwelche Möglichkeiten zur Lösung des Problems? Wenn der Vormieter nicht auszieht, sitzen wir quasi auf der Straße und der Vermieter kriegt das alles nicht auf die Reihe und lässt ordentlich Zeit verstreichen. Auf den Kosten für irgendwelche Maßnahmen würden wir nach heutigem Stand bestimmt sitzen bleiben. Gibt es nicht sowas wie ein Nachmieter- oder Vermieter-Schutzgesetz?

4 Kommentare zu „Vormieter zieht nicht aus”

Ghostraider Experte!

Der Vermieter kann eine Räumungsklage anstrengen, was Zeit und Geld kosten wird.

Der Mieter hat ab dem Zeitpunkt wo der Mietvertrag läuft Anspruch auf den gemieteten Wohnraum.
Sollte dieser zu dem Zeitpunkt nicht verfügbar sein kann der Mieter alle anfallenden Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen oder fristlos kündigen.

Da ich aus dem Schreiben entnehme das der neue Mieter erst am 01.März die Wohnung beziehen will hat er noch ein paar Tage Zeit.
Bis dahin kann er sich um alles kümmern, vielleicht auch sogar die alte Wohnung wieder anmieten, was aber auch Risiko wäre, da wenn der Mieter auf einmal doch auf dem letzten Tag auszieht wieder eine 3 monatige Kündigungfrist der Wohnung ansteht, also doppelte Miete zu tragen wäre.

Gruß
ghost

Katonga

Beziehen wollten wir die Wohnung eigentlich schon im Februar. So war es mit dem Vermieter abgesprochen. Man müsste ja auch davon ausgehen können, dass der Vormieter, wenn er die FRISTLOSE Kündigung bereits im November bekommt, bis dahin ausgezogen ist. Das hieße jetzt also im Klartext, wir müssten den 1.März erst abwarten...entweder sitzen wir dann auf der Straße oder wir können die Wohnung beziehen? Manchmal frage ich mich, wie dreist manche Menschen sein können.

Ghostraider Experte!

Man muss heute mit allem rechnen und es kann sogar noch ein halbes Jahr und länger dauern bis nach einer fristlosen Kündigung die der Mieter nicht mit macht die Wohnung leer ist.
Gerade solche Fälle haben so manchen Vermieter schon in den Ruin getrieben.
Sollten Sie da so etwas sehen würde sich der Vermieter freuen wenn Sie diesen nicht auch noch mit zu hohen Entschädigungen belasten.
Ich denke der Vermieter würde auch einer fristlosen Kündigung von Ihnen sofort zustimmen wenn der Altmieter bis März nicht raus ist.
Wenn die alte Wohnung noch nicht neu vermietet ist würde ich mit dem alten Vermieter mal sprechen ob vielleicht wenn alles schief geht ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden kann bevor Sie auf der Strasse sitzen und die Möbel beim Spediteur stehen.

Gruß
ghost

Katonga

Vielen Dank für die Info. Das ist zwar alles nicht wirklich schön aber wohl die Lösung, die wir anstreben werden.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.