forsetis 07.06.2015 19:05
Wenn die Klausel so im Mietvertrag vereinbart ist, dann ist sie gültig und der Vertrag muss erfüllt werden. Wenn aber bei der Dauer dieses Kündigungsverzichtes dem Vermieter ein Fehler unterlaufen ist, dann könnte es sein, dass der Vertrag ein unbefristeter ist. Es kommt also auf den kompletten Wortlaut an.