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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wir waren ca. 5 1/2 Jahre jetzt in in Haus zur Miete. Neues Haus erstmieter.
Gestern war die eigentliche übergabe, aber es wurden Mängel seitens
des Vermieters gebracht.

1. Teppichboden, war im kompletten Haus neu Verlegt.
Es wurden im Wohnzimmer ein großer Fleck bemängelt,
der warscheinlich nicht mehr Raus geht, dieser befindet sich vor
der Terassentür die im Sommer immer aufstand und den ganzen Tag die Sonne draufprallte.. Ob die Sonne daran schuld ist oder sonst was weis ich nicht, da wo die Treassentür sich befindet gelich eine breite Festerfront in der selben größe wie die Terassentür befindet. Da ist es aber nicht angeblichen.. Standen aber auch Blumen davor.. Mieter fordert die Beseitigung oder
einen Austausch des kompletten Teppich im Wohnzimmer, das sind über 30qm Wohnzimmer... Oder Schadensersatz.. Ich weis jetzt nicht wie man diesen Berechnet. Der Vermieter ist von eine Lebendsdauer von 8 Jahren des Teppichboden ausgegangen. Und will von der Ürsprünglichen Rechnung des Teppichboden den Zeitwert nu haben?
Was kann ich hier machen? Wie wird es berechnet?
Bitte ev. Beispielrechnung...

2. Küche, hier wurde eine komplette küche Eingebaut, in unserem Mietvertrag steht auch ein eigenanteil an dieser Küche was wir seit Jahren immer bezahlt haben dafür. Die Küch behauptet der Vermieter hatte mal über 8000 Euro gekostet, was ich mir nicht vorstellen kann.
Kurz um über die Jahr hat Sie natürlich auch gelitten. Da wo der Herd ist, ist an den Schränken der Plastiküberzug etwas durch die Wärme beschädigt. Wie soll man das Rep. geht doch gar nicht.
Der Herd schliesst angeblich nicht richtig. Wir haben da nie Probleme mit gehabt. Schicherlich wenn man an der Herdklappe etwas drückt ist etwas Spiel. Aber Wärme ist nie an den Seiten ausgetreten. Nur wenn man den Backofen aufgemacht hatte. Klar.. Daher die Beschädigung an den Türen am Schrank. Hier will er die Instandsetzung und ev. so wie es uns erscheint einen neuen Herd..

3. Holztreppe zum Obergeschoss.
Diese hat nun auf 2 Stufen eine Schramme.. Was auch bemängelt wurd.
Was oder wie kann ich micht da verhalten?

Ich hoffe Ihr könnt mir da Helfen.. Was ich jetzt noch machen kann. Ich bin echt langsam am Verzweifeln mit dem.

Danke

cu Deta
Stichwörter: mängelliste + Übergabe + dringende + hauses + hilfe

4 Kommentare zu „Mängelliste bei Übergabe des Hauses.. Dringende Hilfe ..”

fin Experte!

Bei der Küche scheint es sich doch mehr oder minder um Gebrauchsspuren handeln, die in gewissem Maße normal sind. Allerdings sollte ein ca. 5 Jahre alter Herd noch gut zu schließen sein. Hier mal nachhören ob die Herdfirma evtl. eher ein no name ist und der Herd qualitativ vielleicht von Anfang nicht so gut. Da Sie einen Abschlag für die Küche zahlen, so muss sich der Vermieter auch hieraus bedienen wenn er etwas neu kaufen will.
Ausnahme wäre schwere oder viele Beschädigungen.
Beim Teppich fragen Sie einen in Mietrecht versierten Anwalt wie die Berechnung zu sein hat.
Schrammen an Treppen sind normalerweise auch normale Abnutzungserscheinungen. Das Haus ist halt eben nach 5 Jahren nicht mehr wie neu. Jeder Nutzer hinterläßt seine Spuren. Dafür bezahlen Sie Miete.
Sind tiefe Schrammen oder Kerben vorhanden, so sollte ein Schreiner oder Maler gebeten werden einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur abzugeben. Diesen dürfen Sie einsehen.

deta

Bei der Küche scheint es sich doch mehr oder minder um Gebrauchsspuren handeln, die in gewissem Maße normal sind. Allerdings sollte ein ca. 5 Jahre alter Herd noch gut zu schließen sein. Hier mal nachhören ob die Herdfirma evtl. eher ein no name ist und der Herd qualitativ vielleicht von Anfang nicht so gut. Da Sie einen Abschlag für die Küche zahlen, so muss sich der Vermieter auch hieraus bedienen wenn er etwas neu kaufen will.
Ausnahme wäre schwere oder viele Beschädigungen.
Beim Teppich fragen Sie einen in Mietrecht versierten Anwalt wie die Berechnung zu sein hat.
Schrammen an Treppen sind normalerweise auch normale Abnutzungserscheinungen. Das Haus ist halt eben nach 5 Jahren nicht mehr wie neu. Jeder Nutzer hinterläßt seine Spuren. Dafür bezahlen Sie Miete.
Sind tiefe Schrammen oder Kerben vorhanden, so sollte ein Schreiner oder Maler gebeten werden einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur abzugeben. Diesen dürfen Sie einsehen.[/quote:d89d6]

Hallo!

Danke erst mal für die Antworten.

Der Herd ist von Neff. Nix besonderes halt Standart Einbauherd mit Unter Ober und Umluft.

Die Schrammen, auch übertrieben 2 etwas tiefere Schrammen auf 2 Stufen, sind uns auch nicht gleich aufgefallen, daher die Vermutung ev. das Sie durch den Umzug (Selber gemacht) ev. beim Runterschleppen entstanden sind, obwohl die Treppe abgeklebt war. Diese wurden erst kurz vor der Besichtihung des Vermieters entfernt.
Ev. auch was für die Haftplicht?

cu Deta

fin Experte!

Ja. Die Haftpflichtversicherung können Sie auch informieren. Die Schrammen gut fotografieren. Evtl. schicken die dann einen Gutachter vorbei.
Neff-Herde sollten eigentlich länger als 5 Jahre an allen Ecken intakt bleiben.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass es immer wieder solche Probleme gibt mit Ärger und Streit, wenn Mieter Inneneinrichtungen vom Vermieter übernehmen.
Am besten läßt es sich wirklich leben mit eigenem Teppich und eigener Küche. Die meisten Vermieter vermieten daher kaum mehr Wohnungen mit Teppich. Ein Teppich in einer Wohnung in der z.B. eine Familie mit 2 Kleinkindern oder Hunden gewohnt hat, ist bereits nach 2 Jahren nicht selten hinüber.
Zwar hat man einen Anschaffungspreis beim Eigenkauf, dafür aber keine Querelen und man kann sich nach eigenem Geschmack einrichten.

Christoph_A. Experte!

Die meisten Gerichte gehen bei einem Teppich mittlerer Art und Güte von einer Lebensdauer von 10 Jahren aus. Im vorliegenden Fall müßte der Mieter also 50 % der ursprünglichen Kosten als Schadensersatz leisten, da der Fleck wohl kaum mehr als vertragliche Nutzung anzusehen ist.

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