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AYHAM hat diese Frage gestellt
Liebe Grüße, ich habe einen Wohnungsvertrag mit dem Vermieter eine Pauschalmiete. Hat der Vermieter das Recht, von mir Rechnungen zu verlangen, wenn es zu mehr Heiz- und Warmwasserverbrauch kommt?

1 Kommentar zu „eine Pauschalmiete”

Kasimo Profi 25.03.2024 20:34

Diese Frage ist unklar, was gemeint ist. Denn die Kosten hat doch der Vermieter zu tragen, also hat er auch die Rechnungen. Im Übrigen gilt die Pauschale oftmals nicht für die Heiz- und Warmwasserkosten, weil die Heizkostenverordnung Vorrang hat, sofern keine Ausnahme vorliegt.

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