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Verlängerung der Mietzeit

Ist in einem Mietvertrag vereinbart, dass sich das Mietverhältnis um einen bestimmten Zeitraum verlängert, wenn eine der Parteien nicht spätestens 1 Jahr vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht, so endet das Mietverhältnis auch dann, wenn nicht ein Widerspruch erfolgt, sondern eine Kündigung zum Auslauf der Erstmietzeit ausgesprochen wird.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002 - Aktenzeichen: 24 U 139/01.
Stichwörter: verlängerung + mietzeit

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