FischkoppStuttgart
Wenn die Mindesttemeratur nicht erreicht werden kann, muss der VM einen Heizkörper stellen.
Wenn dieser "Stromfresser" vor einzug bekannt ist, z.B. Bad, muss der Mieter die akzeptieren.
Wenn der Heizkörper nachträglich kommt, muss der VM sich mit dem Mieter einigen...
Gast
Vorsicht bei der Mindest-Temperatur für die Küche.
19 Grad Celsius reichen doch völlig. 50 Prozent Luftfeuchtigkeit ist auch akzeptabel.
Gast
Hallo!
Habe mal was ausprobiert... Beim "kalten" Schalfzimmer war mir das ja klar.... Habe also einfach mal die Küchentür für ein paar Tage geschlossen und war sehr erstaunt als ich feststellte, daß ich eine Temperatur von 13 °C und eine Luftfeuchtigkeit von 40 % habe. War richtig schön kalt drin, brrrrr!
Jetzt weiß ich wenigsten, wieso meine Küchenfenster so stark beschlagen waren. Die warme Luft vom Wohnzimmer (die Wohnzimmerheizung liegt direkt neben der Küchentür) ist an den kalten Küchenscheiben kondensiert.
Bis jetzt habe ich nur ein Beispiel gefunden, dort heißt es, wenn die Heizung ausfällt und der VM Nichts dagegen tut der M eine Elektroheizung kaufen kann und den Kaufpreis, sowie 12 h/tgl. an Stromkosten vom VM zurück verlangen kann. Das Problem ist nur, daß ich ja nie eine Heizung in der Küche hatte.
Gibt es denn gar keinen Paragraphen oder Urteil über ein nachträgliches reinstellen einer Elektroheizung? Das 13 °C im Rahmen der Gesundheitsgefährdung liegen und der VM daher verpflichtet ist mir dort eine Heizung hinzustellen ist mir bekannt. Er muß auch die Anschaffungskosten zahlen. Wenn er nun eine Heizung einbauen würde und ich die Heizkosten zahlen müßte wäre das ja ok, aber Elektroheizungen fressen echt ne Menge. Hatte mir vom Stadtwerk ein Meßgerät ausgeliehen und ein paar Messungen gemacht.
Würde mich freuen von Euch zu hören und bedanke mich für die zwei Meldungen <!-- s --><!-- s -->
LG
nicole