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Erbschaftssteuernachzahlung bei ererbtem Geschäftsanteil
Der Erbe eines Unternehmens oder Geschäftsanteils (mindestens 25 Prozent) kommt nur dann in den Genuss eines hohen steuerlichen Freibetrags für ererbtes Betriebsvermögen, wenn die Beteiligung mindestens fünf Jahre nach dem Erbfall fortbesteht. Einem vorzeitigen Verkauf des Unternehmensanteils steht es nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs gleich, wenn das Unternehmen während dieser Frist seinen Betrieb einstellt. Der Erbe muss dann mit einer meist nicht unerheblichen Steuernachzahlung rechnen.
Urteil des BFH vom 16.02.2005
II R 39/03
Pressemitteilung des BFH