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shihu hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

mich hat es nun als Mieter eiskalt erwischt. Ich bin zum 1.6.2013 ziemlich arglos in eine neue Wohnung in einem älteren Haus ins Dachgeschoss gezogen. Soweit so gut, die Wohnung machte einen sehr ordentlichen Eindruck und es kam zum Vertragsabschluss (vermittelt über Immobilienmakler).
Die Wohnungsübergabe fand durch die Vormieterin statt, da die Vermieter zeitlich verhindert waren. Es wurden keine großen Mängel festgestellt. In der Küche bemerkte ich in einer Ecke etwas Schmutz, hatte mir aber keine weiteren Gedanken gemacht. Dies war leider fatal wie sich herausstellte.

Nach nur zwei einhalb Wochen in der neuen Wohnung bemerkte ich eines Abends aus dem Augenwinkel, wie eine Maus durch die Wohnung rannte. Habe mir schnell Fallen besorgt und am nächsten Tag zwei Stück eingefangen (Rötelmäuse). Die Tiere sind scheinbar nachtaktiv und wie es sich zeigte, sind diese schon seit vielen Wochen in der Wohnung. Sie kommen über die Treppe, vom Dachboden über das Dach und die (geöffneten) Fenster, sowie aus diversen Öffnungen in Decke/Wänden in die Wohnung (Die Küche ist besonders hinter den Einbauschränken völlig verkotet). Der Mäusedreck kommt auch ins Bad, auf Arbeitsplatten etc. da die Tiere auf der Suche nach Futter und Materialien für Nestbau sind. Mittlerweile habe ich auch gesundheitliche Probleme bekommen. Den Vermieter habe ich (telefonisch) kontaktiert, dieser kam auch und sah sich die Sache an. Er bestätigte den Mäusebefall und merkte auch an, das er sich wundere, das die Vormieterin das nie gemeldet hat, denn sie muss davon gewusst haben. Das Verhältnis zu den Vermietern ist ganz gut, man sagte mir (schon vor Einzug), dass ich alles telefonisch mit denen besprechen kann. Der Vermieter will jetzt zunächst die Öffnungen einigermaßen abdichten.
Durch diverse Öffnungen in der Wohnung sowie dem Treppenhaus gelangen die Tiere in die Wohnung. Ich habe beim Vermieter angemerkt, dass man vielleicht einen Kammerjäger kommen lassen sollte. Dies scheint jedoch nicht möglich, da in diesem Mehrfamilienhaus zwei Wohnungen sind, die seit Jahren leer stehen (eine direkt unter meiner Whg. scheinbar sogar mit einem Wasserschaden (seit 2 Jahren), die andere neben meiner Whg. ebenfalls im DG (seit ca. 5 Jahren)). Leider sind die Wohnungen noch vermietet, sodass niemand die Möglichkeit (oder Schlüssel) hat, dort hineinzugehen, um nachzuschauen. Das Haus gehört insg. wohl mehreren Vermietern, wobei meiner nur für meine aktuelle Wohnung zuständig ist. Der Rest wohnt teilweise selbst in dem Haus.

Diese Dinge habe ich leider erst nach Einzug erfahren / erlebt. Ich hatte auch vorher nie mit Mäusen oder ähnlichem zu tun, sodass mir der Gedanke daran gar nicht kam. Ich möchte eigentlich so schnell wie möglich aus der Wohnung raus und bin deshalb aktuell auf der Suche. Die Küche habe ich seit den Vorfällen nicht mehr benutzt und mich innerhalb der Wohnung mehr oder weniger im Schlafzimmer verbarrikadiert, da dies das einzige Zimmer ist, was einigermaßen "dicht" ist, sodass keine Mäuse eindringen können. Die übrigen Räume habe ich im Rahmen meiner Möglichkeiten gereinigt / desinfiziert, die Tiere kommen jedoch jede Nacht. Den Makler habe ich auch bereits kontaktiert und auf die Problematik hingewiesen (ich warte aktuell noch auf ein Feedback). Mir ist weiterhin schleierhaft, wie die Vormieterin hier zurecht gekommen ist.

Ist in diesem Fall eine fristlose Kündigung möglich, bzw. kann man evtl. vom Mietvertrag zurücktreten (durch sehr kurze bisherige Mietdauer)? Habt Ihr evtl. sonstige Tipps / Einschätzungen zu dieser Sache?

Vielen Dank und Beste Grüße!!

shihu

2 Kommentare zu „Etwas komplizierter: Fristlose Kündigung durch Mieter wegen Gesundheitsgefährdung”

forsetis Experte! 23.06.2013 13:03

"Ist in diesem Fall eine fristlose Kündigung möglich, bzw. kann man evtl. vom Mietvertrag zurücktreten (durch sehr kurze bisherige Mietdauer)?"

Die Gründe für eine fristlose Kündigung kann ich nicht erkennen, einen Rücktritt vom Mietvertrag gibt es nicht, denn der wurde ja nicht im Internet oder am Telefon abgeschlossen.

Die Kündigungsfrist für unbefristete Mietverträge beträgt 3 Monate, die wäre z.B. frühestens zum 30.09. möglich.

Wumme 30.06.2013 14:55

Man kann hier sehr wohl einen Grund zur fristlosen Kündigung erkennen. Gesundheitliche Probleme sind ein solcher Grund und da der Mäusebefall ja scheinbar unzumutbar ist, ist auch das ein Grund. Schau mal dazu hier, da findest du alle Infos die du brauchst ;) Du solltest aber sicherheitshalber mit einem Anwalt reden, da es immer einzelfallabhängig ist und jede Situation separat bewertet werden muss. Es gibt da leider keine einheitliche Regelung. Was du aber definitiv ohne wenn und aber machen kannst ist die Miete mindern.

http://www.mietrecht.org/kuendigung/ausserordentliche-fristlose-kuendigung-eines-mietvertrages/

Nach lesen des Artikels wirst du schlauer sein ;)

LG,

Wumme

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