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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich wohne fast fünf Jahre in meiner jetzigen Wohnung und möchte nun dort ausziehen. Im Mietvertrag vereinbart ist, dass Schönheitsreparaturen vom Mieter getragen werden, Schönheitsreparaturen werden dabei in den üblichen Intervallen (3 Jahre Küche/Bad, 5 Jahre restliche Räume) fällig. Zwar enthält der Mietvertrag auch eine Klausel, die eine fachgerechte Ausführung VON FACHUNTERNEHMERN vorsieht, aber durch bisherige Recherchen weiß ich, dass diese Klausel nicht gültig ist (stimmt doch?). Daher hätte ich die Arbeiten selbst übernommen, bin aber jetzt auf einen interessanten Zusatz gestoßen.

§3 Absatz 4:
Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter bis 100 Euro.

Nun bin ich am Überlegen, ob diese Regelung die Renovierung bei Auszug aus der Wohnung mit einschließt, und ich mich somit nur mit 100.- Euro an den anfallenden Kosten beteiligen muss - in diesem Fall würde ich nämlich doch einen Maler beauftragen.

Bin grade etwas verwirrt, da ich in dieser Formulierung ein sehr großzügiges Entgegenkommen meines Vermieters sehe. Ich danke euch schon jetzt für die Auslegung der Formulierung.

4 Kommentare zu „Renovierung bei Auszug mit maximaler Eigenbeteiligung?”

Mieter Profi

Hallo markuko,
Steht da wirklich "Schönheitsreparaturen" oder vielleicht doch eher "Kleinreparaturen"?

Marco

Dieser § zählt meiner Meinung nach nicht wenn Du ausziehst.
Es steht doch sicher etwas davon im MV, das Du die Wohnung bei Ausszug in einen bezugsfertigen o.ä. Zustand abzugeben hast.

markuko

Es ist ausdrücklich von Schönheitsreparaturen die Rede, nicht von Kleinreparaturen.

Im Mietvertrag ist vermerkt, dass die Wohnung bei Auszug in den ursprünglichen Zustand bei Einzug versetzt werden muss (habe den genauen Wortlaut gerade nicht im Kopf und den Mietvertrag nicht vor mir), was sich eindeutig auf anfallende Schönheitsreparaturen bezieht (abgesehen von einer Teppichreinigung).

Wie gesagt, etwas verwirrt bin ich auch. Muss das wohl mal mit dem Vermieter klären, wobei das ein heikles Gespräch wird, da ich ja, sollte diese Klausel nicht zutreffen, selbst streichen will, was er sicher nicht gerne sieht, weswegen ich ihm das nicht unbedingt sagen will.

Susanne Experte!

Unter diesen Voraussetzungen würde ich den Mietvertrag von einem Fachanwalt prüfen lassen, was Dir eine Menge Zeit und Geld sparen könnte.

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