Mieter
Hallo markuko,
Steht da wirklich "Schönheitsreparaturen" oder vielleicht doch eher "Kleinreparaturen"?
Marco
Dieser § zählt meiner Meinung nach nicht wenn Du ausziehst.
Es steht doch sicher etwas davon im MV, das Du die Wohnung bei Ausszug in einen bezugsfertigen o.ä. Zustand abzugeben hast.
markuko
Es ist ausdrücklich von Schönheitsreparaturen die Rede, nicht von Kleinreparaturen.
Im Mietvertrag ist vermerkt, dass die Wohnung bei Auszug in den ursprünglichen Zustand bei Einzug versetzt werden muss (habe den genauen Wortlaut gerade nicht im Kopf und den Mietvertrag nicht vor mir), was sich eindeutig auf anfallende Schönheitsreparaturen bezieht (abgesehen von einer Teppichreinigung).
Wie gesagt, etwas verwirrt bin ich auch. Muss das wohl mal mit dem Vermieter klären, wobei das ein heikles Gespräch wird, da ich ja, sollte diese Klausel nicht zutreffen, selbst streichen will, was er sicher nicht gerne sieht, weswegen ich ihm das nicht unbedingt sagen will.
Susanne
Unter diesen Voraussetzungen würde ich den Mietvertrag von einem Fachanwalt prüfen lassen, was Dir eine Menge Zeit und Geld sparen könnte.