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Hallertiger hat diese Frage gestellt
Thema: Mietsachschäden

Unsere frühere Vermieterin hat uns mitgeteilt, daß Sie uns verklagen will, wenn wir nicht einen Betrag von ca. 4.000 € zahlen für angebliche Mietsachschäden, die unsere Haftpflichtversicherung nicht übernommen hat.

1. In unserem Mietvertrag stand, daß der Rasen bei der Übergabe gemäht sein müßte. Er war nicht frisch gemäht, aber auch nicht übermäßig hoch. Einen Tag nach Übergabe des Hauses ist der Nachmieter eingezogen und ich vermute, daß er auch den Rasen gemäht hat.
Jetzt hat sich die Vermieterin ein Angebot machen lassen für die "Wiederherstellung der Gartenanlage", inkl. Rasen 2 x mähen (mit verschiedenen Rasenmähern), Rasen düngen, nachsäen, Unkraut jähten, Sträucher schneiden (was wir gemacht hatten) usw. Das hat natürlich unsere Haftpflichtversicherung nicht bezahlt und jetzt fordert sie allein für den Garten (der wirklich durchschnittlich gepflegt war) 1.400 €.

Dann gab es am ca. 40 Jahre alten Kachelofen Schäden an den Fugen. Die Haftpflichtversicherung hat die Zahlung abgelehnt wegen übermäßiger Beanspruchung (Gutachter der Vers.). Wir haben den Ofen nur im Winter benutzt und ganz normal beheizt.

Im Bad waren fest installierte Badschränke aus mit Kunststoff bezogenem Preßspan. Mit der Zeit hat sich der Umleimer der Türen unter dem Waschtisch gelöst und der Preßspan ist durch die Feuchtigkeit im Bad aufgequollen. Die Badschränke sind mindestens 10 Jahre alt. Ist das nicht normaler Verschleiß, vor allem, wenn das Bad eine 5-köpfige Familie benutzt? Hat sie Anspruch auf komplett neue Schränke, wenn es nur die Türen betrifft?

Im Treppenhaus haben wir (bzw. die Telekom) für die Verlegung eines Telefonkabels durch 2 Jura-Treppenstufen gebohrt. Jetzt behauptet sie es seien auch noch 2 weitere Stufen beschädigt und will die alle mit allem Drum und Dran für ca. 1.500 € auswechseln lassen. Wahrscheinlich will sie nur das Geld sehen und macht es dann sowieso nicht. Die beiden Stufen würden wir ja noch ersetzen, aber nicht in diesem Maße.

Zum Schluß berechnet sie uns noch für Telefon-, Porto- und Fotokosten 150 €.

Wir haben schon unsere Rechtschutzversicherung mit der Bitte um Deckung kontaktiert.

Hat sie damit eine Chance?
Leider war ich als Mieterin bei der Übergabe alleine, wärend sie mit 3 Mann angerückt ist. Ein Übergabeprotokoll habe ich nicht unterschrieben, da ich schon damals das Gefühl hatte, sie wolle uns abzocken.

Was meint Ihr zu den Forderungen?

Noch etwas: Sie hat uns bis zu dem jetztigen Brief nie selbst zur Zahlung aufgefordert, sondern unsere Haftpflichtversicherung kontaktiert. Wir wußten zunächst nicht einmal, welche Schäden sie dort gemeldet hat. Hat sie die Verjährung dieser Mietsachschäden durch die Meldung an die Haftpflichtversicherung gehemmt?

Bitte um viele Antworten! Danke!

Christi

3 Kommentare zu „Ex-Vermieterin will nochmal kräftig abzocken”

Berthelstal Experte! 16.01.2010 08:38

Mir ist etwas unverständlich, was Ihre Vermieterin mit Ihrer Haftpflichtversicherung zu tun hat.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und dafür sogar bezahlen, liegt es doch nahe, sich dort vielleicht besseren Rat zu holen als es hier möglich ist.
Ihre Chancen stehen nicht schlecht.

bitteumrat Experte! 16.01.2010 08:40

Also ich habe einen ähnlichen Fall mit anschliesendem Gerichtsverfahren selbst erlebt.

Das sie die Schäden direkt an eure Versicherung gemeldet hat, ist wirklich schonmal ein Vorteil für euch!
Ihr seid Vertragspartner im Mietvertrag und sie muss die Mängel euch mitteilen und euch um Ausbesserung innerhalb einer üblichen Frist auffordern.
Wenn bei der Übergabe NICHTS bemängelt wurde, ist die Wohnung auch Mängelfrei übergeben.

Wenn die Schäden aber im Übergabeprotokoll stehen, dann sieht es wieder schlechter aus, obwohl du nicht unterschrieben hast. Vor allem wenn die Vermieterin Zeugen hatte. Wenn dir Mängel mündlich mitgeitelt worden sind, dann gilt auch die Verjährugn nicht, sondern du hattest davon Kentniss.

Das könnte euch zum Verhängniss werden.

In meimem Fall gab es auch kein Übergabeprotokoll, mir wurden nie Schäden mitgeteilt, es gab keine Auflistung mit Aufforderung zur Beseitigung, sondern nur eine Rechnung nach knapp 8 Monaten.
Das Gericht wies die Klage dann ab, weil die Vermieterin mir nie irgendwass mitgeitelt hatte, sondern einfach Handwerker beauftragt hatte. Diese hatten sich dann wohl etwas zu viel Zeit gelassen und ich war fein raus.

Mit dem Garten allerdings kommt sie nie durch. Ich kann mir kaum vorstellen, das ein Richter das anerkennen würde, eher würde der Richter sagen: "Das hätten die Mieter auch selber machen können, wenn sie sie dazu aufgefordert hätten."

Also die Forderugn an sich, ist sicher 4 mal so hoch, wie sie sein dürfte. Am besten geht ihr zu einem Miterverein. Das kosten zwischen 50 und 150 Euro einmalingen Jahresbeitrag udn ihr bekomtm mitunter auch anwaltliche Hilfe, wie bei mir.

edy Experte! 16.01.2010 13:14

Hallo Hallertiger,
Wäre dir dankbar wenn du mir deine
Versicherungsdaten(Nr.usw.)mitteilen
würdest,würde gern auch ein paar Schäden
melden.Woher hat denn die VM die Daten?
Deckt die Versicherung denn Mietschäden?
Würde mich mal mit Versicherung in Ver-
bindung setzen.
Für Schäden an Bad und Kachelofen,Treppe,
und Badmöbel mußt du wohl haften.
Was ist mit Verjährung?,seid wann wohnst
du nicht mehr in der Wohnung?
lg
edy

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