Berthelstal 16.01.2010 08:38
Mir ist etwas unverständlich, was Ihre Vermieterin mit Ihrer Haftpflichtversicherung zu tun hat.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und dafür sogar bezahlen, liegt es doch nahe, sich dort vielleicht besseren Rat zu holen als es hier möglich ist.
Ihre Chancen stehen nicht schlecht.
bitteumrat 16.01.2010 08:40
Also ich habe einen ähnlichen Fall mit anschliesendem Gerichtsverfahren selbst erlebt.
Das sie die Schäden direkt an eure Versicherung gemeldet hat, ist wirklich schonmal ein Vorteil für euch!
Ihr seid Vertragspartner im Mietvertrag und sie muss die Mängel euch mitteilen und euch um Ausbesserung innerhalb einer üblichen Frist auffordern.
Wenn bei der Übergabe NICHTS bemängelt wurde, ist die Wohnung auch Mängelfrei übergeben.
Wenn die Schäden aber im Übergabeprotokoll stehen, dann sieht es wieder schlechter aus, obwohl du nicht unterschrieben hast. Vor allem wenn die Vermieterin Zeugen hatte. Wenn dir Mängel mündlich mitgeitelt worden sind, dann gilt auch die Verjährugn nicht, sondern du hattest davon Kentniss.
Das könnte euch zum Verhängniss werden.
In meimem Fall gab es auch kein Übergabeprotokoll, mir wurden nie Schäden mitgeteilt, es gab keine Auflistung mit Aufforderung zur Beseitigung, sondern nur eine Rechnung nach knapp 8 Monaten.
Das Gericht wies die Klage dann ab, weil die Vermieterin mir nie irgendwass mitgeitelt hatte, sondern einfach Handwerker beauftragt hatte. Diese hatten sich dann wohl etwas zu viel Zeit gelassen und ich war fein raus.
Mit dem Garten allerdings kommt sie nie durch. Ich kann mir kaum vorstellen, das ein Richter das anerkennen würde, eher würde der Richter sagen: "Das hätten die Mieter auch selber machen können, wenn sie sie dazu aufgefordert hätten."
Also die Forderugn an sich, ist sicher 4 mal so hoch, wie sie sein dürfte. Am besten geht ihr zu einem Miterverein. Das kosten zwischen 50 und 150 Euro einmalingen Jahresbeitrag udn ihr bekomtm mitunter auch anwaltliche Hilfe, wie bei mir.
edy 16.01.2010 13:14
Hallo Hallertiger,
Wäre dir dankbar wenn du mir deine
Versicherungsdaten(Nr.usw.)mitteilen
würdest,würde gern auch ein paar Schäden
melden.Woher hat denn die VM die Daten?
Deckt die Versicherung denn Mietschäden?
Würde mich mal mit Versicherung in Ver-
bindung setzen.
Für Schäden an Bad und Kachelofen,Treppe,
und Badmöbel mußt du wohl haften.
Was ist mit Verjährung?,seid wann wohnst
du nicht mehr in der Wohnung?
lg
edy