Balkonexperte 27.02.2011 08:54
Alle "Schäden" am Laminat oder anderen Bodenbelägen, die über die vertragsgemäße Beanspruchung hinaus gehen, müssen von Ihnen ersetzt werden. Ersetzt bedeutet aber, dass nur der Zeitwert berechnet werden darf.
Wenn man davon ausgeht, dass ein solcher Boden eine Lebensdauer vergleichbar mit Teppichböden (ca 12 Jahre) hat, können Sie sich leicht ausrechnen, welchen Ersatz Sie möglicherweise leisten müssen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/laminat.htm
Und ja, wenn die Wohnung durch diese Reparatur nicht zur Weitervermietung genutzt werden kann, sind Sie auch nicht von der Mietzahlung befreit.
Sie schreiben, dass die Nachmieterin in die Wohnung rein könnte. Ist denn überhaupt solch eine Nachmieterin vorhanden?
dahlie 27.02.2011 09:04
also, ich wohne in der Wohnung seit mitte 2006, der Boden war bestimmt schon davor 2 Jahre drin. Ist evt 7 Jahre alt ?? Wie erfahre ich wie alt der Boden ist? Der Vermieter kann mir ja was vorlügen!
Ja, eine Nachmieterin ist vorhanden, sie hat sich die Wohnung angeschaut und würde sobald als möglich einziehen wollen.
Im prinzip müßte ich also schauen, daß ich bis ende März den Boden erneuert haben oder der Vermieter muss dies tun und ich dann für den Schaden aufkommen?!?
Berthelstal 27.02.2011 09:13
Für die Regulierung von Schäden ist ausschließlich Ihr Vertragspartner zuständig. Ich warne davor, sich nur mit dem Nachmieter zu einigen.
dahlie 27.02.2011 09:22
die Nachmieterin hat den schaden eh nicht gesehen , mit ihr werde ich darüber nicht sprechen! Es geht die Dame ja nix an, sondern mich und den Vermieter.
Also, wie geh ich weiter vor? mit dem Vermieter sprechen , ihm den Schaden zeigen. So wie ich ihn kenne, wird er sagen, daß ein neuer Boden rein muss
Berthelstal 27.02.2011 11:24
Richtig, aber nur zum Zeitwert und den müssen Sie selbst recherchieren.