Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
eine Frage hätte ich: bei der letzten Wartung hat der Monteur einen Defekt am "Entlüfter" innerhalb der Gastherme festgestellt (er leckt), der ausgetauscht werden müsste. Fällt dieser nun unter die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag ?
Ich hätte gesagt, nein, da wir zwar das Warmwasser der Therme jeden Tag gebrauchen, aber dieser Entlüfter überhaupt nicht unserem Zugriff ausgesetzt ist (man müsste dazu erst die Verkleidung der Therme abnehmen); dieses Teil ist also überhaupt nicht in unserem täglichen Gebrauch bzw. Zugriff wie z.B. die Wasserspültaste.
Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
weebit