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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

tolles Forum, ich bin neu hier und wuerde mich freuen wenn mir jemand helfen kann.

ich lebe in England und besitze ein Haus in Deutschland dass ich vermiete. Das Finanzamt hat nun die Fahrtkosten nicht anerkannt, die ich angegeben habe (4 mal Anreise mit PKW von England nach Deutschland, jeweils 1600 km pro Fahrt) und gibt als Begruendung an:

"Die Reise ist in erheblichen Umfang privat veranlasst. Die Aufwendungen lassen sich nach Ihrer mit der Vermietung im Zusammenhang stehenden Kosten und nach Ihrer privaten Veranlassung nicht leicht und eindeutig trennen. Daher gehoeren die Kosten insgesamt zu den Kosten der privaten Lebensfuehrung gem. Paragraph 12Abs 1 EStG und sind sommit nicht abzugsfaehig."

Was mich total aergert ist das letzes Jahr diese Kosten aberkannt wurden, als noch mein Steurberater die Einkommensteurerklaerung fuer mich abgegeben hat, dieses Jahr habe ich sie selbst gemacht und eingereicht und dieselben Kosten angegeben, sie werden aber nicht anerkannt ???

Hat jemand eine Ahnung was ich tun kann ? Kann ich Einspruch einlegen ? Soll ich Belege einreichen dass ich tatsaechlich bei mienem Vermieter war, vielleicht sogar Erklaerungen mienes Vermieters ?

Vielen Dank !
Stichwörter: mietobjekt + anerkannt + fahrtkosten

0 Kommentare zu „Fahrtkosten zum Mietobjekt nicht anerkannt”

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