Bladder 18.01.2011 14:44
Wenn Sie mit "einfach kündigen" eine fristlose Kündigung meinen, so fehlt hier eine der gesetzlich geforderten Begründungen. Dazu könnte man mal in den § 569 Absatz 1 BGB reinschauen. Da geht es um Gesundheitsgefährdung.
Wenn Sie allerdings eine Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist meinen, dann haben Sie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Sollte der Schimmel wieder auftreten, dann können Sie auch vorerst eine Mietminderung durchführen. Sie beginnt mit der Meldung an den Vermieter und endet mit der Beseitigung des Mangels durch den Vermieter.
Berthelstal 18.01.2011 17:27
Wenn dem Schimmel die Lebensgrundlage entzogen wird, dann verschwindet er auch.
Hier war wohl die Ursache ein Einfluß von außen.
Aber wenn Sie da immer noch sehr besorgt können, empfehle ich Ihnen schon jetzt zu kündigen; man weiß ja nie.