Forseti 19.02.2012 11:35
Eine kompetente Antwort auf Ihre Frage finden Sie hinter diesem Link:
http://www.ivmieterschutz.de/mietrecht/mangel_mietminderung.html
der übrigens von einem Mieterschutzverein veröffentlicht wurde.
Und dann nützen weitere Telefonate mit Sicherheit nichts. Setzen Sie den Vermieter per Einschreiben unter Verzug, berufen Sie sich auf das Protokoll und schreiben Sie, dass Sie bei weiterem Nichtstun die Miete ab März mindern werden.
Über die Höhe der Minderung sollten Sie sich im Internet kundig machen.