Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Ben1985 hat diese Frage gestellt
Guten Tag liebe Gemeinde, habe mich nun schon ein bisschen eingelesen, komme aber von selbst leider nicht weiter. In meiner Wohnung (48qm) sind seit Einzug 2 Wohnungstüren defekt, sie schließen nicht und die Türgriffe fehlen. Die Wohnungseingangstüre wurde irgendwann vor meiner Zeit aufgebrochen und hat deutliche Aufbruchsspuren. Alle 3 Mängel mit den Türen wurden von mir und dem Hausmeister (der mit mir den Vertrag abschloss) vermerkt mit der Zusicherung er würde die Türen austauschen/reparieren. Bis heute ist noch nichts geschehen. Fast 3 Monate vorüber obwohl ich den Vermieter schon telefonisch kontaktiert habe und er mir versicherte er würde sich nun darum kümmern. Leider nichts geschehen. Kann ich nun die Miete mindern, obwohl ich von den Mängel vor dem Einzug wusste?

1 Kommentar zu „Miete abzahlen trotz Wissen vom Mangel?”

Forseti Experte! 19.02.2012 11:35

Eine kompetente Antwort auf Ihre Frage finden Sie hinter diesem Link:

http://www.ivmieterschutz.de/mietrecht/mangel_mietminderung.html

der übrigens von einem Mieterschutzverein veröffentlicht wurde.

Und dann nützen weitere Telefonate mit Sicherheit nichts. Setzen Sie den Vermieter per Einschreiben unter Verzug, berufen Sie sich auf das Protokoll und schreiben Sie, dass Sie bei weiterem Nichtstun die Miete ab März mindern werden.

Über die Höhe der Minderung sollten Sie sich im Internet kundig machen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.