Susanne 18.11.2008 16:27
Du hast das Problem erkannt. Tatsächlich kann eine zu hohe oder falsche Mietminderung zum Wohnungsverlust führen. Eine Mietminderung sollte man daher nur durch einen Fachanwalt durchführen lassen, der, wenn er es richtig macht, auch seine Kosten dem Vm anlastet und ggf. gerichtlich durchsetzt.
Gerade Lärmbelästigungen sind ein heikles Thema weil auch subjektiv.
Ein Lärmprotokoll über mind. 3 Monate ist erforderlich, Zeugen etc. Man muss möglichst oft die Polizei während der Ruhezeiten bemühen, damit auch deren Protokolle und ggf. Zeugenaussagen vorliegen.
Bei Schimmel versucht der VM gern, die Schuld dem M in die Schuhe zu schieben: Thema der nicht ausreichenden Lüftung.
Daher kann mein Rat nur lauten zum Rechtsanwalt zu gehen! (der Mieterverein hilft auch nicht weiter, die vertreten Dich im Zweifelsfall nicht vor Gericht!)
hogi 19.11.2008 08:51
Hallo Susanne.
Vielen Dank für deine Antwort.
Aktuell messen wir mit einem Klimamessgerät die Luftfeuchtigkeit und die Raumtemperatur, was eine falsche Lüftung ausschließt. Auch ein Lärmprotokoll haben wir erstellt.
Laut Mietminderungstabelle liegen die Foderungen auch im Rahmen und unser Anwalt hat das OK eigentlich schon gegeben.
Mit interessiert trotzdem noch die Frage, ob der VM nach erhalt der Briefes mich bis zur nächten Miete ohne große Probleme fristgerecht (mit 3-monatiger Kündigungsfrist) kündigen kann oder ob dass dann nicht mehr so einfach möglich ist...
Schöne Grüße und besten Dank.