Gast
Hallo,
in folgendem Thread stand dies:
Kündigung - Nachmieter: Es gibt keinen Grundsatz, dass man gegen Stellung von 3 Nachmietern vorzeitig aus dem Mietverhältnis ausscheiden kann. Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten. Die Rechtsprechung macht eine Ausnahme, wenn der Mieter die Wohnung unverschuldet nicht mehr nutzen kann und sein Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses dasjenige des Vermieters an der Fortführung überwiegt. Dann kann der Vermieter nach „Treu und Glauben“ gehalten sein, den Mieter gegen Beibringung eines ordentlichen und solventen Nachmieters aus dem Vertrag herauszulassen. Beispiele für solche Härtefälle: Versetzung ohne eigenes Zutun nach außerhalb; Umzug ins Altenheim; gesundheitliche Gründe, die die Nutzung der Wohnung unmöglich machen; Familienzuwachs, so dass die Wohnung zu eng wird. Mit Urteil vom 22.1.2003 hat der BGH diesen Grundsatz bestätigt und einen Fall grundloser Ablehnung einer vorgeschlagenen Nachmieterin entschieden. [/quote:3df3a]
Quelle: <!-- m --> http://www.mietrecht-forum.com/htopic,6127,k%FCndigung http://www.mietrecht-forum.com/htopic,6 ... igung.html <!-- m -->
Ich habe ähnliches Problem, VM will auf die drei Monate Kündigungsfrist bestehn, trotz angebotener Nachmieter zum 1.9.2005