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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin jetzt am 1.1.2004 aus einer Wohnung ausgezogen die laut Mietvertrag 76 qm hat.
Nachdem ich dann meine neue ausgemessen habe...und rauskam dass ie kleiner sein soll...obwohl ein Zimmer mehr, haben wir die alte ausgerechnet...und dabei kam raus, dass sie über 7 qm weniger hatte als im Mietvertrag.
Ich habe es dann der Vermieterin mitgeteilt...und bat sie auch am Tag der Übergabe...vor meinen Augen die Wohnung nochmal auszumessen. Tat sie aber nicht. Sie sollte mir dann unterschreiben das sie es zur Kenntniss genommen hat....tat sie auch nicht. Wollte es dann hinterher von einem Architekten ausmessen lassen...versicherte mir aber ich kann dabei sein. Grade rufe ich sie an, weil ich noch nichts wieder von ihr gehört habe...und sie meinte sie hätte es von einem Architekten ausmessen lassen...und der hätte nur 2 qm weniger ausgerechnet. Nun ist es so im Mietvertrag steht...Kücke, Schlafzimmer, Kiderzimmer, Wohnzimmer, Loggia und Bad...und dann 76qm. Nun hat die Wohnung aber auch noch eine kleine Abstellkammer..zählt die mit zur Wohnfläche...weil da ist ja auch keine Heizung nichts drin....und Nebenkosten und so wurden mir ja auch immer nach 76 qm berechnet.
Und dann noch was....wenn ich in die Wohnungstür komme...ist erstmal ein ganz kleiner Flur gewesen...nach diesem Flur kam dann meine Wohnungstür. Auf diesen kleinen Flur war auch der Stromkasten...also der Mieter unter mir musste dort ja auch dran....weil von diesem Flur ging auch ne Treppe runter zum Keller...bezw. seiner Wohnung unten. Der von unten hatte aber auch nochmal einen seperaten Eingang zur Wohnung.
Nun meinte der Architekt wohl...ich habe es ja nicht gesehen..wäre zur Hälte meine qm Zahl....kann das sein? Weil dort läuft ja auch der von unten rum wenn Sicherung raus springt oder so...außerdem kommt doch danach noch ne Tür..und dann stehe ich in meiner Wohnung.
Wäre total klasse wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. sage schon mal Dankeeeeeeeeee. Ich hatte es mal ausgerechnet....nur allein die Kaltmiete....ohne diese Nebenkostenabrechnungen und so....das wäre in den 5 Jahren und 3 Monaten ein Betrag von über 2000 Euro gewesen.....wie gesagt da sind die ganzen Nebenkosten und alles was mir auch per 76 qm abgerechnet wurden noch garnicht drin.

LG
Silke
Stichwörter: gehört + qmund + wegen + wohnung + frage

3 Kommentare zu „Frage wegen qm..........und was zur Wohnung gehört?”

Gast Experte!

habe momenan grad ein ähnliches problem... gehören kellerräume und dachbodenkammern auch mit zum vermieteten wohnraum?

Gast Experte!

Einen Blick ins Gesetz, und die Fragen was zur Wohnfläche gehört ist geklärt.
Die Zweite Berechnungsverordnung (II BV) sagt ganz klar, dass
Keller, Dachböden usw. nicht zur Wohnfläche gehören.
In § 43 ist die Berechnung der Grundfläche geregelt.
z.B. lichte Maße, Fenster-u. Wandnischen, Erker usw.
In § 44 ist die anrechenbare Grundfläche geregelt.
z.B. lichte Höhe von 1 m bis 2 m, Balkone, Loggien usw.
usw. usw.
Für ca. 10 Euro gibt es das Handbuch PRAXIS LEXIKON von Dr. Johns
ISBN 3426823179
Gruss
Reinhold

Gast Experte!

hallo Silke S
in der wohnfläche hat der vermieter einen spielraum von +- 10%
wo man ihn nicht zur rechenschaft ziehen kann,also bei deiner Wohnfläche von 76qm köntest du erst was unternehmen wenn sie über 7,6qm zu klein wäre.
ich hatte den selben fall kam vor gericht nicht durch.

MFG Uwe

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