Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gst hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich meines Mietvertrages und wäre sehr dankbar wenn mir einer helfen könnte.

Nun zu meiner Situation, ich bin ein Student und lebe zurzeit in einem privaten Wohnheim. Ich habe damals (01.03.2014) einen Vertrag unterschieben. Mein Vertrag war ab dem 01.03.2014 gültig und war befristete auf ein Jahr und muss 2 Monaten vor dem Vertragsende schriftlich verlängert werden, wenn das nicht passiert wird er von beiden Seiten gekündigt (so steht es im Mietvertrag). Nach 10 Monaten bin ich zum Vermieter gegangen und habe Ihm gesagt dass ich gerne meinen Mietvertrag verlängern möchte. Er meinte darauf, dass er mir den Vertrag in den Briefkasten schmeißt und ich solle es unterschreiben und es Ihm zurück geben. Aber es kam nie ein Vertrag an wir haben uns immer gesehen und begrüßt und irgendwann ist es von mir in Vergessenheit geraten und ich habe sozusagen ab dem 01.03.15 bis heute ohne einen Mietvertrag hier gewohnt. Jetzt will ich Ende Februar raus und er meint dass ich trotzdem die Miete vom März zahlen muss. Seine Begründung ist diese:,, zwar haben wir den Mietvertrag nicht verlängert, aber es ist so als ob du trotzdem ein Vertrag hättest der normalerweise verlängert wäre auf den 01.03.2016 da du ja Monate lang hier gewohnt hast und der Vertrag normalerweise immer um 1 Jahr verlängert wird‘‘ . Meine Frage ist nun, obwohl mein Vertrag abgelaufen ist bekomme ich noch die Kaution die er mir schuldig ist? Und wenn ich Ende Februar raus will, muss ich wirklich die Miete vom März zahlen obwohl ich keinen Vertrag habe und nichts unterschrieben habe? Wie soll ich darauf reagieren und wie sollte ich am besten handeln?

Ich bedanke mich schon im Voraus und wünsche euch einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüße.

1 Kommentar zu „Frage zum Mietvertrag (Kaution, Verlängerung)”

forsetis Experte! 07.01.2016 09:29

Was ist denn zur Kündigung im Mietvertrag vereinbart worden? Ich denke, dass man Fristen einzuhalten hat und eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muss. Wie also sieht das mit den Fristen aus?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.