Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe ein großes Problem mit meinem Vermieter.
Ich habe ein kleines Lebensmittelgeschäft.
In der Nacht vom Samstag auf Sonntag ist ein Schaufenster (4m auf 2,5m)zu Bruch gegangen. Es sind laut Polizei keine Spuren von Fremdeinwirkung zu sehen und daher wurde auch keine Anzeige gemacht. Die Scheibe war schon 50 Jahre alt.
Wer muss für den Schaden aufkommen?
Mein Vermieter weigert sich die Reperatur vorzunehmen...
Er möchte, dass ich ihm nachweise, dass er zahlen muss...
Das Fenster muss reperiert werden, das ist sonst sehr geschäftsschädigend...
Liebe Grüße