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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo...
habe da mal eine Frage. Wir sind zum 1.9.05 aus unserer alten Wohnung ausgezogen.
Der Vermieter wollte uns Anfang diesen Jahres schon eine Abrechnung zukommen lassen, bzw. so bald es ihm möglich ist. Anfang April diesen Jahres hatten wir immernoch keine. Mein Mann hat den Vermieter telef. danach gefragt und er sagte er hätte uns nicht vergessen, in ca. zwei Wochen würde sie uns vorliegen. ( seine Tochter bearbeitet sie, sie wohnt selbst auch in diesem Haus)
Nun haben wir fast Mitte Juni und es tut sich nichts. Jetzt haben wir von unseren ehem. Nachbarin gehört, das sie schon ca. sechs Wochen ihre Abrechnung von dem Vermieter hat!!
Wir haben letztes Mal über 300€ zurüchbekommen, die Pauschale ist für das folgende Jahr geblieben, so dass wir schon davon ausgehen das wir wieder etwas wiederbekommen würden! Wie sollen wir nun vorgehen?
Gibt es tatsächlich sowas wie Verjährung? Also bräuchte der Vermieter nac h einer best. Frist nichts mehr zahlen?
Danke im Vorraus...
Stichwörter: nebenkostenabrechnung

1 Kommentar zu „nebenkostenabrechnung von 2005”

fin Experte!

Wenn Sie September 2005 ausgezogen sind, so hat der Vermieter bis 31.12.2006 Zeit Ihnen die Abrechnung zu übersenden. Erst in 2007 gilt Sie als verspätet zugestellt und Sie bräuchten eventuelle Nachzahlungen nicht zahlen. Auszahlungen von Guthaben aber könnten Sie noch weiterhin geltend machen, wenn die Rechnung Anfang 2007 immer noch nicht vorliegen würde.

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