forsetis 26.03.2012 08:46
Für das unbewohnbare Zimmer haben Sie das Recht, die Miete entsprechend zu mindern. Ob es aber zu einer fristlosen Kündigung reicht, sollten Sie einen Anwalt für Mietrecht befragen, da halte ich mich raus.
FFKeule 26.03.2012 12:49
Vielen dank für die Antwort.
Unser Vermieter hat uns ja schon eine Mietminderung zugesagt aber es ist bis jetzt noch nichts passiert wir haben ihn diesbezüglich auch schon ein paarmal angemahnt bzw nach gefragt aber nichts passiert
forsetis 26.03.2012 12:59
Eine Mietminderung geht in der Regel vom Mieter aus, der hat das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Wohnung einen nicht unerheblichen Mangel während der Mietzeit aufweist.
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
FFKeule 26.03.2012 13:06
das haben wir ja schon gemacht der Vermieter erkennt sie nicht an dann habe ich ihm den vorschlag gemacht das er mir die mietminderung aus rechnet und das hat nicht gemacht
FFKeule 26.03.2012 13:08
und deswegen wollte ich die wohnung fristlos kündigen bzw zu ende april