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Keine Mietanpassung trotz später festgestellter größerer Mietfläche
Ist in einem Gewerbemietvertrag die Miete in einem Gesamtbetrag festgelegt, ist im Zweifel davon auszugehen, dass keine Quadratmetermiete gewollt war. Dies kann von Bedeutung sein, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die vermietete Fläche erheblich größer ist als bei Vertragsschluss angenommen. Dem Vermieter steht dann kein Anspruch auf Anpassung der Miete zu. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag die Quadratmeterzahl aufgeführt wird. Ist diese zudem mit dem Zusatz „circa“ versehen, spricht auch das gegen die Annahme, dass sie Grundlage für die Berechnung des Mietzinses sein sollte.