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HGD hat diese Frage gestellt
Hallo, seid Dezember 2008 ist das Abflussrohr außerhalb des Hauses gebrochen und seit dem kann ich das betreffende Bad nicht mehr nutzen. Ich habe noch ein Bad und da ist das Abflussrohr seid heute verstopft.
Mein Vermieter weigert sich das reparieren zu lassen, weil er das Haus verkaufen will und kein Geld mehr investieren. Er droht mir, das ich die Kosten zu tragen hätte wenn ich eine Firma beauftragen würde.Ich habe eine 4 köpfige Familie und das Osterwochenende steht vor der Tür.Der einzigste Tag der das WE noch retten kann ist morgen.Muss ich mir das gefallen lassen oder kann ich es reparieren lassen und die Rechnung an den Vermieter schicken??.
Gruss
HGDill

1 Kommentar zu „Abfluss verstopft”

Feffek Experte! 14.04.2009 12:20

Hi,

NEIN, gefallen lassen musst du Dir das nicht! In dem von dir geschilderten Fall liegen zu deinen Gunsten gesetzliche Regelungen vor, an welchen sich dein Vermieter halten muss (unabhängig davon ob er das Haus verkaufen will oder nicht).

Lies dir hierzu folgenden Gesetzestexte durch: § 536 -536 d BGB und § 543 BGB

Mit der Instandsetzung des Schaden außerhalb des Hauses ist dein Vermieter bereits in Verzug, sodass Du in Verbindung mit dem 2 Schaden durch aus berechtigt bis, einen Handwerker zu beauftragen welcher den 2 Schaden (Verstopfung) repariert. Die Dir entstandenen Kosten sind deinem Vermieter in Rechnung zustellen und zu begleichen.

Nimm umgehend den Mietvertrag und sämtliche sachdienlichen Unterlagen (zB. Schreiben an Vermieter bzgl. Mängel etc.) und wende dich umgehend an den örtlichen Mieterverein und/Fachanwalt. Aufgrund der Vernachlässigung zur Instandsetzung der Schäden/Mängel von seitens deines Vermieters bist du u.a. dazu berechtigt Mietminderung und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Gruß
Feffek

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