Feffek 14.04.2009 12:20
Hi,
NEIN, gefallen lassen musst du Dir das nicht! In dem von dir geschilderten Fall liegen zu deinen Gunsten gesetzliche Regelungen vor, an welchen sich dein Vermieter halten muss (unabhängig davon ob er das Haus verkaufen will oder nicht).
Lies dir hierzu folgenden Gesetzestexte durch: § 536 -536 d BGB und § 543 BGB
Mit der Instandsetzung des Schaden außerhalb des Hauses ist dein Vermieter bereits in Verzug, sodass Du in Verbindung mit dem 2 Schaden durch aus berechtigt bis, einen Handwerker zu beauftragen welcher den 2 Schaden (Verstopfung) repariert. Die Dir entstandenen Kosten sind deinem Vermieter in Rechnung zustellen und zu begleichen.
Nimm umgehend den Mietvertrag und sämtliche sachdienlichen Unterlagen (zB. Schreiben an Vermieter bzgl. Mängel etc.) und wende dich umgehend an den örtlichen Mieterverein und/Fachanwalt. Aufgrund der Vernachlässigung zur Instandsetzung der Schäden/Mängel von seitens deines Vermieters bist du u.a. dazu berechtigt Mietminderung und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Gruß
Feffek