forsetis 24.10.2016 19:24
Nein......!
Origian 22.11.2016 14:17
Hallo rommelB,
fristlose Kündigungen sind nur dann möglich, wenn ein sogenannter schwerwiegender Grund vorliegt. Solch ein Grund liegt z.B. dann vor, wenn du mehrere Monate mit der Miete im Rückstand bist oder dir etwas ähnlich schweres zu Schulden hast kommen lassen.
Da du aber bereit bist, den Schaden komplett zu erstatten und die Wohnung wieder in den Ursprungszustand zu versetzen, dem Mieter also kein dauerhafter Schaden bleibt oder droht, wird er mit einer fristlosen Kündigung keine Chancen haben.
Ich würde mir aber in deinem Fall wie gesagt keine Sorgen machen, da du den Schaden bereit bist zu ersetzen.
baubello 15.12.2016 16:39
Was hast du denn mit der Tür gemacht, dass dein Vermieter so erzürnt war?
B.Schweizer 07.07.2017 13:52
Nein das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung, am besten kontaktierst du selbst schnell den Vermieter und klärst ihn darüber auf.