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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

kann mir vielleicht jemand sagen, ob es rechtlich gesehen Fristen gibt, in denen die Nebenkostennachzahlung nach Erhalt der Abrechnung erfolgen muss?
Die letzte Abrechnung kam letztes Jahr am 29. September mit dem Vermerk, dass die Nachzahlung bis zum 15. Oktober erwartet wird.

Vielen Dank im Voraus,
Nicole

3 Kommentare zu „Zahlungsfrist für Nebenkostenabrechnung”

Berni911 Experte!

Als nächstes müsste dann eine MAhnung kommen, also spar schon mal! <!-- s :D --><!-- s :D -->

Rano Experte!

Der Betrag ist mit Erhalt der Abrechnung fällig.
Innerhalb von 4 Wochen sollte der VM das Geld erhalten haben.

Gruß
Ralph

Andy272

Hallo,

als erstes muss der Vermieter dem Mieter eine 4-Wöchige Widerspruchsfrist einräumen. Wenn die Abrechnung am 29.September eingegangen ist, dann ist die Nachzahlungsfrist frühstens zum 30. Oktober fällig.

Wenn der Vermieter die Nachzahlung nicht anmahnt, beginnt ab 1.1.2007 0 Uhr eine 3-Jährige Verjährungsfrist. Sie endet also am 31.12.2009 24 Uhr.

Er hat dann keinen Rechtsanspruch auf eine Nachzahlung. Sollte er aber innerhalb dieser Frist die Nachzahlung einfordern kann es teuer werden. Dann können neben den Mahnkosten auch Verzugszinsen berechnet werden.

MfG Andy

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