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Melvin hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich hoffe, dass ich hier Antworten finde. Ich bin letzte Woche in meiner alten Wohnung von einem Schimmelfund vollkommen überrumpelt worden. Da ich seit Wochen schon krank war und meine Ärztin mir eine allergische Reaktion attestierte, musste ich so schnell wie möglich raus. In meiner Not habe ich per Internet eine Wohnung auf derselben Straße entdeckt und mich dort, es ist eine Drei-Mann-WG, kurz darauf vorgestellt. Die Mitbewohnerinnen machten mir das Angebot, bereits am nächsten Tag einziehen zu können, obwohl die Vermieterin noch im Urlaub sei. Sie würde ihnen vertrauen, hieß es. Mängel in der Wohnung habe ich zunächst nicht festgestellt und konnte zudem auf Grund diverser Symptome kaum denken. Es folgte ein logistischer Gewaltakt und ich habe binnen 12 Stunden neue Möbel besorgt und meine alten Sachen rübertransportiert. An der Stelle sind mir bereits Kleinigkeiten wie die komplett fehlende Hilfsbereitschaft meiner neuen Mitbewohnerinnen übel aufgestoßen, aber das nur am Rande. Am Mittwoch, dem 16. war ich mit meinen Sachen in der Wohnung und bekam zum ersten Mal den Mietvertrag in die Hände. Es handelt sich um einen äußerst dicken Zettelbund, der das Mietverhältnis der gesamten Wohnung (nicht nur das eine Zimmer und die Mitbenutzung von Küche und Bad) dokumentiert. Inmitten einer Anthologie von Auszugsprotokollen diverser Exmieter, die anscheinend in kürzesten Abständen wieder gekündigt hatten, fand ich ein Dokument, das nach Mietsvereinbarung zur Zahlung einer Courtage von zwei Kaltmieten an eine mir unbekannte Maklerfirma auffordert.
Nachdem ich dieses unübersichtliche Schriftstück durchgegangen war, hätte ich mich am liebsten mit der Vermieterin über die darin festgehaltenen Punkte unterhalten, diese ist jedoch, wie bereits erwähnt, im Urlaub. Meine Mitbewohnerinnen, die beide noch sehr jung sind, konnten sich dazu nur sehr unpräzise äußern.
Am 2. Wohntag wollte ich einen Schrank in meinem Zimmer aufbauen und meine Sachen auspacken. Die Wohnung ist souterrain und man kann in meinem Zimmer über eine große Balkontür ein Gartenstück, das laut Co-mieterin uns zur Verfügung steht, begehen. An diesem Tag fanden sich dort allerlei Leute ein, die anscheinend zu dem Freund der Vermieterin, den ich auch kurz kennenlernte, der aber ansonsten deutliches Desinteresse signalisierte, gehörten. Es wurde eine Grillparty initiiert, die von Mittags (etwa 15.00 Uhr) bis Nachts (etwa 03.00 Uhr andauerte) und entsprechend laut war. Ich wurde darüber nicht unterrichtet! Neben dem Lautstärkepegel fühle ich mich non-stop beobachtet, da ich lediglich über Rollladen verfüge und mein Zimmer neben der großen Glastür über zwei weitere Fenster verfügt und ständig Leute vorbeigingen und reinschauten. Die Nacht konnte ich gar nicht schlafen und Schlaf habe ich in meinem Zustand dringend nötig. Am nächsten Tag ein ähnliches Bild: Permanent huschten Personen an meinem Zimmer vorbei, sprachen laut und einmal klopfte der Freund der Vermieterin an meine Tür, während ich entspannen wollte, um mir bescheid zu geben, dass er das Wasser abstellen würde. Unabhängig von diesem mich traktierenden Belastungsfaktor stellte ich diverse Mängel in der Wohnung fest. Diese hier aufzulisten würde jedoch den Rahmen sprengen und ich will euch nicht weiter zubomben.
Meine Frage ist nun: In Anbetracht der oben aufgeführten Problematik und dem noch nicht unterschriebenen Vertrag möchte ich diese Wohnung schnellstmöglich verlassen und das ohne irgendeine Frist, insofern das gesetzeskonform ist. (Eine Alternative, wo ich spontan hin könnte, habe ich nun)

Wer weiß Rat?

Viele Grüße,

Melvin, 23, Student

2 Kommentare zu „Fristlose Kündigung unmittelbar nach Einzug?”

Balkonexperte Experte! 20.06.2010 12:40

Eine fristlose Kündigung dürfte hier wohl nicht möglich sein, dazu gehören andere, wesentlich wichtigere Gründe!

Da ein Mietvertrag nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden muss, in diesem Fall aber der Einzug schon stattgefunden hat, wird sich die Angelegenheit nur in einem Gespräch mit allen Beteiligten lösen lassen.

Und das unter dem Gesichtspunkt, dass Gründe für eine fristlose Kündigung nicht gegeben sind. Und das heißt im Klartext: Kleine Brötchen backen ohne Schuldzuweisungen gegenüber den Mitmietern.

Melvin 20.06.2010 13:04

Ich habe gerade mit einer Anwältin telefoniert, die mir anderes erzählt hat. Durch die Lärmbelästigung und die Fremdnutzung des Gartenstückes (Welches laut Mietvertrag Teil unseres gemieteten Bereiches ist) vor meinem Zimmer sind durchaus triftige Gründe vorhanden. Ich werde für die Wohnzeit finanziell aufkommen müssen, was vollkommen logisch ist, eine fristlose Kündigung kann jedoch unter diesen Gesichtspunkten angestrebt werden.

Dennoch vielen Dank für die Bemühungen!

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