Bladder 31.01.2011 18:35
Wer ist Ihr Vermieter:
- Ein Studentenwohnheim oder ein "normaler" Vermieter?
- Wohnen Sie möbliert zur Untermiete?
Wenn dies nicht zutrifft, dann wäre die Kündigung unwirksam - der Kündigungsgrund ist keiner! Und von einer vorherigen Abmahnung haben Sie auch nichts geschrieben.
Berthelstal 31.01.2011 18:38
.............und stellen Sie vor allen Dingen Ihre Schuhe nicht mehr vor die Tür. Sie haben nur das gemietet, was sich hinter der Tür befindet.
Kündigungsgrund ist das natürlich keiner.
Der Kündigung können Sie gelassen entgegensehen.