Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Franschi87 hat diese Frage gestellt
Mein Fall ist folgender:
Mein Vermieter hat mir zum 31.4. gekündigt, weil ich ab und zu Schuhe vor meiner Tür stehen hatte. Ist das ein Kündigungsgrund?
Er hatte mir im Übrigen keine Widerspruchsbelehrung beigefügt.
Nun habe ich trotzdem Widerspruch eingelegt, weil ich im Zeitraum von März bis Ende Juni mein Examen mache. Ich habe ihm auch eine Kopie des Prüfungsamtes gegeben, in dem die Prüfungszeiträume feststehen und ihn darum gebeten, die Räumungsfrist bis Ende Juli zu verlängern, weil ich ja bis Ende Juni Prüfungen habe.
Nun hat er geantwortet, dass ihm das nicht ausreicht und dass er meine genauemn Prüfungstermine wissen will. Die erfahre ich jedoch erst relativ spät.
Kann er das machen? Ist das Schreiben mit dem Prüfungszeiträumen nicht Nachweis genug? Und kann ich geltend machen, dass ich erst nach den Prüfungen (Notenbekanntgabe ist im Juli) dazu in der Lage bin, nach Wohnungen zu suchen und dementsprechend bis Ende Juli dort wohnen bleiben muss/will?
Würde mich sehr über Antworten freuen!

2 Kommentare zu „Kündigung wegen Schuhen vor der Tür/ Sozialklausel ”

Bladder Experte! 31.01.2011 18:35

Wer ist Ihr Vermieter:
- Ein Studentenwohnheim oder ein "normaler" Vermieter?
- Wohnen Sie möbliert zur Untermiete?

Wenn dies nicht zutrifft, dann wäre die Kündigung unwirksam - der Kündigungsgrund ist keiner! Und von einer vorherigen Abmahnung haben Sie auch nichts geschrieben.

Berthelstal Experte! 31.01.2011 18:38

.............und stellen Sie vor allen Dingen Ihre Schuhe nicht mehr vor die Tür. Sie haben nur das gemietet, was sich hinter der Tür befindet.
Kündigungsgrund ist das natürlich keiner.
Der Kündigung können Sie gelassen entgegensehen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.