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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
mein Mieter hat während der Dauer der Mietzeit der Garage ein Firmenschild an der Garage angebracht. Hierfür hat er mehrere Löcher in ein neues [/b:d8011]Garagentor gebohrt. Das Schild war ca. 1,50 x 1 m. Dies hat er ohne Genehmigung getan. Desweiteren stand sein Wagen nicht in der Garage sondern meist davor. aufgrund dessen ist die Garagenzufahrt verschmutzt.
Eine Genehmigung für das Schild hab ich nie erteilt, wurde auch nie gefragt. Da seine Privatfirma pleite ging war das Schild auch wieder weg. Das das Schild mit dicken Schrauben angebracht war hab ich erst bei Übergabe gemerkt. Was ist mit Folgeschäden wie das Rosten des Tores....und die Verschmutzung der Zufahrt?
Gibt es da eindeutige Aussagen zu??

lg
Sophia
Stichwörter: garagentor + vorfahrt

1 Kommentar zu „Garagentor und Vorfahrt”

Fressbaeckchen Experte!

Die Frage, ob man in MAUERN Löcher bohren darf als Mieter, ist ja hinreichend geklärt (und allermeistens mit JA zu beantworten).
In deinem Fall sehe ich das anders - denn bei einem metallenen Tor stellen Bohrungen eine erheblich größere Substanzverletzung dar, die eben nicht kurz mit Moltofill o.ä. behoben werden kann.

Im übrigen ist die Beurteilung bei Nebenräumen (also Garage) und noch dazu außen sowieso anders.
M. E. hätte der Mieter auf jeden Fall deine Genehmigung gebraucht - wobei ich jetzt auch davon ausgehe, daß die Garage nicht als - oder Teil eines - Gewerbeobjekts - vermietet war. Der Mieter ist also wohl schadenersatzpflichtig.

Was die "Verschmutzung" angeht - wie sieht die denn genau aus? Gummiabrieb? Öl?
Da muss ich allerdings sagen, daß auch das Parken vor[/u:9ef03][/b:9ef03] einer Garage - sofern nicht durch Hausordnung untersagt - wohl einen vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache darstellt. Eine Ausnahme mag gelten, wenn die Verschmutzung übermäßig ist, z. B. durch eine Öl-Leckage am Pkw während der Mietzeit.

Ralf

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