Fressbaeckchen
Die Frage, ob man in MAUERN Löcher bohren darf als Mieter, ist ja hinreichend geklärt (und allermeistens mit JA zu beantworten).
In deinem Fall sehe ich das anders - denn bei einem metallenen Tor stellen Bohrungen eine erheblich größere Substanzverletzung dar, die eben nicht kurz mit Moltofill o.ä. behoben werden kann.
Im übrigen ist die Beurteilung bei Nebenräumen (also Garage) und noch dazu außen sowieso anders.
M. E. hätte der Mieter auf jeden Fall deine Genehmigung gebraucht - wobei ich jetzt auch davon ausgehe, daß die Garage nicht als - oder Teil eines - Gewerbeobjekts - vermietet war. Der Mieter ist also wohl schadenersatzpflichtig.
Was die "Verschmutzung" angeht - wie sieht die denn genau aus? Gummiabrieb? Öl?
Da muss ich allerdings sagen, daß auch das Parken vor[/u:9ef03][/b:9ef03] einer Garage - sofern nicht durch Hausordnung untersagt - wohl einen vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache darstellt. Eine Ausnahme mag gelten, wenn die Verschmutzung übermäßig ist, z. B. durch eine Öl-Leckage am Pkw während der Mietzeit.
Ralf