Guten Tag.
Habe eine Frage bzgl. Nutzung des Gartens.
Wohne mit meinem Vermieter zusammen in einem Haus. (Nur er und ich.)Den Garten benutzt nur er mit Familie.In wieweit muß ich da die Kosten des Gartens (Büsche schneiden etc.) mit tragen. Zahle im Moment im Verhältnis zu meiner Wohnung (Qm) einen Anteil der Kosten dafür mit.
Bedanke mich für die Antworten im Voraus. Gruß.
Wenn dieser Garten kein reiner Nutzgarten des Vermieters ist, ist die Umlage für gärtnerische Arbeiten (Rasen mähen, Hecke/Büsche schneiden, usw.) nach Wohnfläche im Rahmen der Betriebskostenverordnung möglich.