fin
diese Probleme entstehen wenn beim Einzug kein Übergabeprotokoll gemacht wurde. Trotzdem Sie den Mietvertrag mit "ohne Mängel" unterschrieben hatten, hätten Sie bei Einzug den Boden fotografieren können und/oder dem Vermieter schriftlich den Mangel mit der Bodenfliese anzeigen können. Beim nächsten Mal sind Sie da hoffentlich schlauer. Nur so können Sie dokumentieren, dass ein Schaden bereits bei/vor Einzug vorhanden war.
Nun zur Gegenwart: Der Vermieter kann nur den Zeitwert der Fliese geltend machen, d.h. er kann von Ihnen nicht den Preis für eine neue Fliese verlangen, schon garnicht eine Neuverlegung des gesamten Bodens. Das ist eindeutig Sache des Vermieters. Es ist seine Entscheidung ob er den Boden neu fliest. Ist aber schon ein neuer Mieter eingezogen, so ist es unwahrscheinlich dass er das macht. Das macht man normalerweise in einer leeren Wohnung.
Was die Nachmieterin sagt, ist für Sie unerheblich und das sollten Sie ignorieren. Mit ihr haben Sie kein Vertrag.
Spikelee
Vielen Dank für die rasche Antwort. Geht ja unheimlich schnell hier <!-- s --><!-- s -->
Im Nachhinein ist man immer schlauer, das habe ich nun auch leider merken müssen. Doch nun weiß ich nicht wie ich weiter vorgehen muss, da er die Kaution solange einbehällt, bis eine Lösung vorliegt. Fakt ist, wie Sie ja schon geschrieben haben, das er NUR den Zeitwert dieser Fliese verlangen kann.
Wie und wer ermittelt den Zeitwert? Muss ich die Verlegung/Arbeitsaufwand tragen mit der Kaution? Wenn diese Fliese nicht mehr zu beschaffen ist, was dann?
Echt schlimm wenn man keine Ahnung von alle dem hat und auch so leichtgläubig ist <!-- s --><!-- s -->
Vielen Dank für eure Hilfestellung
fin
Zunächst einmal würde das tatsächliche Alter der Fliesen ermittelt. Das weiß der Vermieter anhand seiner früheren Rechnung.
Dann kommt es darauf an, wieviele Fliesen beschädigt sind und in welchem Ausmaß. Möglich wäre auch, dass die Nachmieterin dies bemängelt hat und den Boden so nicht übernehmen will. Wäre zumindest denkbar. Dann muss der Vermieter irgendwie handeln. Sie selbst müssen aber nun wissen, ob die Beschädigungen schon vorher vorhanden waren oder Ihnen beim Auszug passiert sind. Das weiß hier niemand.
Wenn alte Fliesen nicht mehr zu bekommen sind, so kann der Vermieter nur den ganzen Boden neu verlegen oder eben Stückelwerk mit ähnlichen Fliesen betreiben. Letzteres wäre aber bei einem eh alten Boden keine gute Lösung.
Er hat aber sowieso ein 6monatiges Einbehaltungsrecht Ihrer Kaution und so lange kann er überlegen.
Den Zeitwert muss der Vermieter bei einer evtl. Reparatur errechnen. Hier können Sie sich aber auch selbst bei einem Fliesenleger oder Fliesengeschäft erkundigen, bzw. nach der Abrechnung nachprüfen.
Bei der Verlegung würden Sie nur die Verlegung für die beschädigten Fliesen zahlen, nicht für die übrigen.
Spikelee
Also das hilft mir schon sehr weiter, vielen Dank.
Die neue Mieterin hatte dies auch beim VM beanstandet. Es íst nur an ein oder zwei Fliesen jeweils eine Ecke abgesprungen. Die alten Schäden sind schon recht dunkel angefärbt (wahrsch. durch Schmutz). Die neue Katsche ist noch allerdings rötlich (Material). Aber das ist eigentlich überhaupt nicht der Rede wert. Nur jetzt werden die alten Schäden mit angeprangert und das ist eine frechheit. Da wird die Gutgläubigkeit ausgenutzt.
Mit der Rechnung vom VM ist eine gute Idee. Nur hoffentlich hat er diese noch. Und ich muss dann nur Tatsächlich die (bsp. 2 stck.) Fliesen +Aufwand ersetzen, die defekt sind?
fin
Ja, Sie müssen nur das ersetzen was defekt ist und nur das was durch Ihren Gebrauch defekt ist.