Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
andreas_w hat diese Frage gestellt
Hallo an die Teilnehmer,

ich wohne seit sechs Jahren in einem Mietshaus und ziehe nun um. Die Miete des gesamten Gebäudes beträgt 1.200 Euro/mntl. Im Büroraum des Hauses ist ein Laminatboden verlegt, welcher nach etwa vier Jahren Mietdauer Schäden durch die Rollen meines Bürostuhles erlitt. Daraufhin habe ich eine Bodenschutzmatte unter den Boden gelegt. Die Nutzschicht ist trotzallledem weiterhin beschädigt worden. Kurz vor dem Auszug ist mir noch ein Kamerastativ aus Handhöhe gefallen und hat ein Loch in den Boden geschlagen.

Ich bin der Meinung, dass es sich nicht um einen hochwertigen oder durchschnittlichen Laminatboden handelt, sondern um Material sehr geringer Qualität, da mir die extreme Abnutzung ungewöhnlich erscheint.

Ansonsten ist alles im Gebäude sehr fleglich behandelt worden, alle notwendigen Renovierungsarbeiten wie Streichen usw. werde ich durchführen.

Die Maklerin des Vermieters teilte mir mündlich mit, dass der Boden natürlich zu reparieren sei. Ich wundere mich, da mir sowetwas bei einem Laminatboden noch nie passiert ist.

Nun die Fragen: Bin ich zur Reparatur verpflichtet ?

Auch wenn das Material von geringster Qualität und Abriebfestigkeit ist ? (Ich habe noch eine Ersatzdiele zur Überprüfung)

Wenn ja, in welcher Höhe?

Danke vorab für Eure Meinung, Euer Wissen.


0 Kommentare zu „Laminatboden”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.