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tajazi hat diese Frage gestellt
Bei uns baut der Gasversorger vor der Haustür an der Gasleitung und dem Hausanschluss. In Folge dessen wir jetzt seit nunmehr fünf Tagen kein Gas mehr haben und nicht mehr kochen können. Ab welchem Zeitpunkt kann die Miete gemindert werden? Schon ab dem ersten Tag? In welcher prozentualen Höhe ist hierbei angemessen?

3 Kommentare zu „Gasleitung defekt Herd nicht mehr benutzbar”

Berthelstal Experte! 10.05.2010 18:33

bitteumrat Experte! 12.05.2010 09:20

Ich denke folgender Link trifft es viel besser:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gasherd.htm

Hier wird eine Mietminderung von 3% angegeben:
"Fehlt eine Kochgelegenheit, ist eine Minderung der Nettokaltmiete in Höhe von 3% angemessen. Der Minderungsbetrag berechnet sich aus dem Betrag der Nettokaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlung. "

bitteumrat Experte! 12.05.2010 09:25

Oh einmal zu viel geklickt, hier der Rest:

Zusammengefasst, es lohnt sich also kaum da etwas zu mindern, denn ihr Vermieter ist in ihrem Fall wirklich kaum dafür verantwortlich zu machen, das der Gasversorger Bauarbeiten durchführt.

Vieleicht fragen sie ihn, ob er ihnen, während der Bauarbeiten, einen Elektroherd oder eine Kochplatte zur Verfügung stellen kann.

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