Berthelstal 10.05.2010 18:33
bitteumrat 12.05.2010 09:20
Ich denke folgender Link trifft es viel besser:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gasherd.htm
Hier wird eine Mietminderung von 3% angegeben:
"Fehlt eine Kochgelegenheit, ist eine Minderung der Nettokaltmiete in Höhe von 3% angemessen. Der Minderungsbetrag berechnet sich aus dem Betrag der Nettokaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlung. "
bitteumrat 12.05.2010 09:25
Oh einmal zu viel geklickt, hier der Rest:
Zusammengefasst, es lohnt sich also kaum da etwas zu mindern, denn ihr Vermieter ist in ihrem Fall wirklich kaum dafür verantwortlich zu machen, das der Gasversorger Bauarbeiten durchführt.
Vieleicht fragen sie ihn, ob er ihnen, während der Bauarbeiten, einen Elektroherd oder eine Kochplatte zur Verfügung stellen kann.