Forseti 15.01.2012 17:18
Wenn in Ihrem Mietvertrag die Zahlung von Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung vereinbart ist, dann hätte er das schon seit langem machen können: http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
Wenn dieser Hinweis aber im Mietvertrag fehlt, dann darf er das nur mit Ihrer Erlaubnis.
Heppel 17.01.2012 13:01
In meinem Mietvertrag sind keine Versicherungen aufgeführt.
Nur Nebenkosten Heizung, Kanal, Müll, Wasser, Strom, Straßenreinigung, Kaminkehrer.
Es ist so, das der Ölofen der veraltet ist, erneuert werden muß, nun will der Vermieter die Miete erhöhen und die Gebäudeversicherung sollen wir auch noch übernehmen.
Das hat er telefonisch angekündigt. Wenn er die Miete erhöht muß er das nicht begründen?
Und schriftlich an uns weitergeben?
mfg Heppel
Forseti 17.01.2012 17:59
Wenn in Ihrem Mietvertrag kein Hinweis auf die Betriebskostenverordnung zu lesen ist, die aufgeführten Positionen tatsächlich abschließend sind, dann müssen Sie der Übernahme der Grundsteuer nicht zustimmen.
Wenn der Vermieter die Miete wegen Modernisierung erhöhen will, dann geht das nur mit rechtzeitiger Offenlegung der Kosten und gleichzeitiger Abgrenzung, was Instandhaltung und was Modernisierung ist.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/modernisierung.htm
Heppel 19.01.2012 17:13
Ist denn der neue Ölofen eine Moderisierung? Der alte ist überalter und bringt die Werte nicht mehr!Deshalb wird vom Kaminkehrer ein neuer verlangt.
Heppel 19.01.2012 17:20
Also ist der Ölofen wohl eine Instandhaltug. Besprochen hat unser Vermieter nichts mit uns. Er ruft an und sagt er will ab April mehr Miete. Meine Frage nochmal muß er das nicht schriflich machen und begründen?Auf meine Frage nach dem Grund der Erhöhung sagte er Sie sparen mit dem neuen Ofen ja Heizkosten. Was bestimmt nicht zu trifft.
Forseti 20.01.2012 17:14
Auf Zuruf muss kein Mieter heute mehr Miete bezahlen. Wenn Sie den Link aus dem Mietrechtslexikon gelesen hätten, wüssten Sie, wie solche Dinge gehandhabt werden müssen.