Rano
Du solltest zunächst "Beweissicherung" betreiben.
D.h. die Pools und deren Füllung(en) im Bild festhalten.
Möglicherweise kannst Du das Volumen der Pools bestimmen.
(.. um dann daraus die Wassermenge zu errechnen)
Schreib Deinen Vermieter dann an und kündige an, die BK anteilig zu kürzen und Du für das nächste Abrechnungsjahr aus o.g. Gründen einen separaten Wasserzähler forderst.
Möglicherweise denkt er fair und setzt von vornherein einen Vorababzug für die Nachbarn an.
Gruß
Ralph
*Mieter*
Hallo und schon mal danke für die Antwort!
Die Beweissicherung habe ich schon seit letztem Jahr geführt und auch der Hausverwaltung geschrieben. Die jedoch unternimmt nichts, sie wiederspricht sich selber in Schreiben in dem sie sagt es ist untersagt Pools aufzustellen und dann schreibt sie wieder die würden ja schon seit jahren da stehen warum ich mich nicht früher beschwert haben (ich wohne erst seit August 2005 hier!!!) und es würden Kinder drin baden was nicht stimmt!
Um wieviel könnte ich die BK denn kürzen? Einen separaten Wasserzähler hab ich auch gefordert, aber da kam nichts!
Man muss dazu sagen, dass die o.g. Mietpartei sich in vielerlei hinsicht nicht an die Hausordnung hält und deren Hunde Verschmutzungen in Haus und Garten hinterlassen. Die Hausverwaltung tut einfach nichts, obwohl ich schon die Miete kürze!
Hat jemand noch einen Tipp wie man dagegen vorgehen kann?
Danke & Gruß
*Mieter*
Rano
Hallo und schon mal danke für die Antwort!
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Um wieviel könnte ich die BK denn kürzen? Einen separaten Wasserzähler hab ich auch gefordert, aber da kam nichts!
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*Mieter*[/quote:f8515]
Du errechnest den Wasserverbrauch der Pools und rechnest ihn von der Gesamtwassermenge runter. Mit dieser neuen Menge rechnest Du dann entsprechend vorliegender Abrechnung (oder Mietvertrag) neu aus, was Du entrichten müsstest und kürzt um die Differenz.
Berni911
Moin,
also kann mir mal einer veraten, in welchem Bundesland Mieter wohnt ?
Ich würde dann bei Googel :"Landesbauordnung *Bundesland* Einbau Wasserzähler" eingeben wenn das z.B. Hamburg wäre, dann könnten in der LBO nützliche Dinge drinne stehen, die einen Munition gegen den Vermieter oder die Verwaltung liefern. Gut macht sich dann eine Kopie dieser LBO mit einem driekten Schreiben an den Vermieter, was sein Verwalter den für ein Heinzi is!
Um es nicht zu kompliziert zu machen, in Hamburg müssen[/b:9d9b1] alle Mietwohnungen einen eigenen Waserzähler haben!!!
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
*Mieter*
Hallo und danke für die Antworten!
Ich dokumentiere alles fleissig seit dem die Pools wieder draußen stehen. In Form von Fotos. Jeden Tag werden sie mit frischem Wasser befüllt, wohlgemerkt NUR für die Hunde!
Ich komme aus NRW und hier ist es glaube ich LEIDER keine Pflicht mit den Wasseruhren oder? Obwohl ich mich mal informiert habe und es doch auch Wasserzähler gibt die direkt an die Armaturen geschraubt werden, also kein hoher Kostenaufwand da ist. Mit der Hausveraltung kann man leider nicht reden! Aber so geht es ja nun auch nicht!
Gruß
*Mieter*
EDIT: Habe gerade was gefunden wie oben beschrieben habe ich in Google gesucht und in der Verordnung für NRW folgendes gefunden:
(2) Jede Wohnung und jede sonstige Nutzungseinheit müssen einen eigenen Wasserzähler
haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden kann.[/b:91800]
D.h. doch das es Pflicht ist einen Wasserzähler zu haben oder? Was nur heißt es mit unverhältnismäßigem Aufwand? Ich meine es gibt ja wirklich schon günstige Überputz oder Armaturen Wasserzähler, oder?
Danke für Eure Antworten im voraus, bin gespannt was Ihr dazu meint!
Gruß
*Mieter*
Rano
Quelle?
Das hört sich ein bisschen nach Anforderung für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung an.
Rano
@Bernie:
Kann für NRW sagen, dass zumindest eine Nachrüstung nicht vorgeschrieben ist.
*Mieter*
Hallo und Danke für die Antworten!
So wie es aussieht gibt es tatsächlich keine Pflicht für NRW!
Werde wohl mal zum Rechtsanwalt müssen, weiß jemand wie die Gebühren im Mietrecht berechnet werden?
Danke & Gruß
*Mieter*
Rano
So wie es aussieht gibt es tatsächlich keine Pflicht für NRW!
[/quote:9bbd1]
Das ist in Deinem speziellen Fall zwar ärgerlich,
aber schaut man über den Tellerrand, ist solch eine Zählerpflicht kappes!
Es wären MILLIARDENinvestitionen nötig,
um Fehlabrechnungen in MILLIONENhöhe zu vermeiden.
Die Folgekosten (Eichung, Ablesung, Abrechnung) verschlingen wiederum Millionenbeträge.
Aber: Wo ein geeigneter Zähler vorhanden, wird auch nach diesem abgerechnet.
Daher: Lass bei Dir einen geeigneten Wasserzähler
- auch Warmwasser von der Zentralheizung?: zwei
- zwei Wassersteigeachsen: vier -
Zähler einbauen (durchschnittl. Kosten 300€/Zähler) und freu Dich auf die Einsparung, die Du demnächst geniessen wirst!
Gruß
Ralph
Susanne
Da hat er aber nichts von!
Es wird nur nach Verbrauch berechnet, wenn alle Einzelzähler haben. Hat nur eine Partei im Haus Wasserzähler, muss der VM seinen Umlageschlüssel nicht ändern.
Der VM muss und kann def. nicht den einen Mieter nach Verbrauch und die anderen Mieter nach qm oder Personenschlüssel abrechnen!
Rano
Von vornherein nicht, das stimmt.
M kann aber mit dem belegbaren Verbrauch begründeten Widerspruch einlegen - mit großer Aussicht auf Erfolg.