Der_Mario
Wofür genau verlangt er die Gebühren?
Wurde beim Abschluss des Mietvertrags auch eine Gebühr verlangt?
HilfeBerlin
Wir sind in der gleichen Lage wie Ruben: Wir haben in unserem Mietvertrag die Hauptmieter geändert, wofür der Verwalter eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € verlangt hat. Diese Forderung erfolgte schriftlich vor dem neuen Vertragsabschluss: "Sollte es zu einer Änderung der Hauptmieter kommen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- € fällig. Diese begründet sich aus der Tatsache, dass nun schon 5 Personen ein- bzw. ausziehen (wollen) und wir nicht als Schreibbüro für ständig wechselnde Mieter der Wohnung fungieren."
Beim ersten Abschluss hat der Verwalter diese Gebühren nicht erhoben; es steht auch nichts darüber im Mietvertrag. Kann er auf seiner Forderung bestehen? (Wir sind auch nicht so scharf darauf, die Zahlung zu verweigern und dann vor Gericht gezerrt zu werden.)
Die freundliche Schreibkraft des Büros hat als Eingangstermin den 12.06. erwählt (Brief kam gestern), deswegen wäre es sehr nett, wenn jemand uns schnell antworten könnte!
Gruß aus Berlin!
Der_Mario
Beim Abschluss eines Mietvertrags ist die Wohnungsverwaltung nicht[/u:b46e1][/i:b46e1] berechtigt, vom Mieter eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen (vgl. Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. Rn. 607 zu § 535 BGB).
(Habe den Kommentar leider nicht vorliegen, bei einem Mieterverein dürfte der aber sicher vorliegen)
Ob das auch für eine Änderung des Mietvertrags gilt, kann ich leider nicht beantworten.