Susanne
Wenn im MV nichts anderes vereinbart, wird nach qm umgelegt, dies ist nach BGB richtig.
Wasseruhren sind eine Modernisierung, die Kosten können auf den Mieter umgelegt werden. Allerdings kann der VM nicht dazu gezwungen werden, dafür gibt es keine Grundlage. Möglicherweise eine Unterschriftensammlung bei den Mietern?
boxster4
Hallo,
bei mir hat der Vermieter im Jahre 2003 dann in jeder Wohnung Wasser-
zähler einbauen lassen. Und, die Abrechnung für das Jahr 2004 erfolgt
schon wieder auf der Basis der qm. Diese Basis ist im Mietvertrag verein-
bart. Ist der Vermieter verpflichtet, bei vorhandenen Wasserzähler nach Verbrauch abzurechnen ??
Susanne
Ja! Falls nicht, muss begründet werden (z.B. Eichfrist abgelaufen etc.)