Susanne
Welche Vereinbarung gibt es diesbezüglich im Mietvertrag?
Sollte hier nichts anderes vereinbart sein z.B. eine Nutzungsgebühr an den VM neben der Miete, darf der Vm über die Nebenkosten nur tatsächlich anfallende Kosten abrechnen, die er per Rechnung belegen kann, wie z.B. eine regelmässige Wartung durch eine Firma.
1bings1
Hallo zusammen,
vor genau einem Monat hatten wir plötzlich eine Fütze im Schlafzimmer. Irgendwoher ist Wasser durch das Fundament gekommen.
Der Teppich gehört dem Vermieter und muss nun ausgetauscht werden. Nun hat der Vermieter einen neuen Teppich bestellt ohne unsere Meinung einzuholen. Da die Vermieterin über 80 Jahre alt ist, befürchten wir, dass sie nicht ganz unseren Geschmack trifft. Haben wir ein Mitspracherecht bei dem neuen Teppich? Scheinbar hat der Vermieter Nägel mit Köpfen gemacht und stellt uns vor vollendete Tatsachen, haben wir die Möglichkeit, die Miete zu küzen, weil uns die Wohnung jetzt nicht mehr in dem Zustand ist, wie wir sie gemietet haben?
Viele Dank für eure Hilfe
Sb aus Berlin