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Denny1 hat diese Frage gestellt
Letztes Jahr hat mein Sohn eine neue WG bezogen welche einen Gemeinschaftsmietvertrag hat. Diesen hat mein Sohn jedoch nie gesehen bzw. unterschrieben sondern bekam lediglich ein Änderungsformular vorgelegt welches besagte dass er anstelle seines Vormieters in den Vertrag einsteigt. Leichtsinnigerweise unterschrieb er dieses Formular.
Meine Frage ist nun ob er überhaupt wirksam Teil dieses Vertrags wurde, da dieser ihm ja nie gezeigt wurde oder ob lediglich ein Vertrag gemäß den Standards des BGB zustande gekommen ist.

1 Kommentar zu „Gemeinschaftsvertrag - Nie gesehen”

Aralis aktiver Benutzer 04.02.2015 18:57

Ich kann diese Frage leider nicht beantworten.
Ohne Vorliegen einer Kopie kann das nicht beurteilt werden.

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