Bladder 27.01.2012 03:06
Wer zuerst den Mietvertrag unterschrieben hat ist völlig egal.
Entscheidend ist, dass sie beiden diesen einen Mietvertrag unterschrieben haben. Sie haften nun beide gemeinsam für diesen Vertrag, mit gleichen Rechten und Pflichten.
Bei einer Kündigung des Vertrages müssen nun auch beide Personen die Kündigung unterschreiben.
figo66 27.01.2012 08:48
Hallo,
also ist dieser 3 Zeiler den die Vermieterin aufgesetzt hat rechtsgültig.
Den reinen Mietvertrag habe ich nicht unterschrieben nur den 3 Zähler der nachträglich von der Vermieterin aufgesetzt wurden ist.da steht drin
Das ich vollständig mit den in den Mietvertrag aufgenommen werde